Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wunschreich GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 708092
EUID
DEB8535.HRB708092
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
60 IN 545/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Heike Metzger
Rolle
Verfahrenspflegerin
Adresse
Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
08.02.2024
Bestellung Verfahrenspfleger
30.09.2024
Widerspruchsfrist Ende
09.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunschreich GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jochen Jagla, ist beim Amtsgericht Karlsruhe anhängig. Am 08.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 09.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Gegen den Beschluss findet die Erinnerung statt, die binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden muss.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunschreich GmbH ist beim Amtsgericht Karlsruhe anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 708092 eingetragen. Im September 2024 wurde Frau Rechtsanwältin Heike Metzger zur Verfahrenspflegerin bestellt, da der bisherige Geschäftsführ…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunschreich GmbH ist beim Amtsgericht Karlsruhe anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 708092 eingetragen. Im September 2024 wurde Frau Rechtsanwältin Heike Metzger zur Verfahrenspflegerin bestellt, da der bisherige Geschäftsführer Jochen Jagla aus dem Register gelöscht worden war. Am 08.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Beteiligte haben bis zum 09.06.2026 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 545/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wunschreich GmbH
Schwetzinger Str. 90a
76139 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 708092
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Rechtsanwältin Heike Metzger, Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim
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1. Die Prüfung der nachträglich a…
60 IN 545/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wunschreich GmbH
Schwetzinger Str. 90a
76139 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 708092
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Rechtsanwältin Heike Metzger, Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 545/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wunschreich GmbH
Schwetzinger Str. 90a
76139 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Jagla
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 708092
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 08.02.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglic…
60 IN 545/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wunschreich GmbH
Schwetzinger Str. 90a
76139 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Jagla
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 708092
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 08.02.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 09.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 545/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wunschreich GmbH
Schwetzinger Str. 90a
76139 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 708092
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Rechtsanwältin Heike Metzger, Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim
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Beschluss:
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Frau Rechtsanwältin H…
60 IN 545/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wunschreich GmbH
Schwetzinger Str. 90a
76139 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 708092
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Rechtsanwältin Heike Metzger, Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim
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Beschluss:
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Frau Rechtsanwältin Heike Metzger Hermsheimer Straße 7 68163 Mannheim wird zur Verfahrenspflegerin bestellt.
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Gründe:
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Der bisherige Geschäftsführer der Schuldnerin Jochen Jagla wurde gem. § 395 FamFG als Geschäftsführer gelöscht.
Daher war gemäß den §§ 4, 5 Absatz 1 InsO, 57 Absatz 1 ZPO ein Verfahrenspfleger für die Insolvenzschuldnerin zu bestellen ( vgl. OLG Zweibrücken NZI 2001, 378; OLG Dresden ZInsO 2003, 855; OLG Dresden ZIP 2005, 1845; Schmahl im Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Auflage 2013, RandNr. 81 zu § 13 InsO, m.w.Nw. ), um den Fortgang des Verfahrens sicherzustellen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 30.09.2024
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