Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WW Trade GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mülheimer Straße 44, 53840 Troisdorf
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 15498
EUID
DER3208.HRB15498
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 166/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.08.2024 , 07:26 Uhr
Vergütungsfestsetzung
24.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Export- Import von genehmigungsfreien Waren sowie der Groß- und Kleinhandel mit solchen Waren, insbesondere elektrischen Fortbewegungsmitteln, sonstigen Geräten und Maschinen jeder Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WW Trade GmbH, eingetragenes Handelsregister HRB 15498 beim Amtsgericht Siegburg, wird vom Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 99 IN 166/24 behandelt. Die Gesellschaft wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Frau Svetlana Endere vertreten. Im Rahmen des Verfahrens ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, bestellt, der sein Amt vom 19.08.2024 bis zum 25.11.2024 ausgeübt hat. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen dieses vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn festgesetzt worden. Die Festsetzung basiert auf der Regelvergütung von 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 63 Abs. 3 InsO sowie einem vergütungsabhängigen Pauschbetrag für Auslagen. Rechtsbeistand der Verfahrensbeteiligten ist die Kanzlei Heidland, Werres & Diederichs. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht eine sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung statthaft.
Das Amtsgericht Bonn hat am 19.08.2024 um 07:26 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WW Trade GmbH, Troisdorf, angeordnet und vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Lehmkühler bestellt. Das Verfahren erstreckt sich auf die Z…
Das Amtsgericht Bonn hat am 19.08.2024 um 07:26 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WW Trade GmbH, Troisdorf, angeordnet und vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Lehmkühler bestellt. Das Verfahren erstreckt sich auf die Zeit vom 19.08.2024 bis zum 25.11.2024. Am 24.06.2025 hat das Gericht die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Gegen diese Festsetzung steht eine sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 166/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15498 eingetragenen WW Trade GmbH, Mülheimer Straße 44, 53840 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Svetlana Endere, Auelblick 13, 53842 Troisdor…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 166/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15498 eingetragenen WW Trade GmbH, Mülheimer Straße 44, 53840 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Svetlana Endere, Auelblick 13, 53842 Troisdorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidland, Werres & Diederichs, Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Kölner Str.81, 53840 Troisdorf wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 19.08.2024 bis zum 25.11.2024 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxx EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx EUR zu.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.06.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) eingesehen werden.
99 IN 166/24
Amtsgericht Bonn, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 166/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15498 eingetragenen WW Trade GmbH, Mülheimer Straße 44, 53840 Troisdorf, frühere Anschrift: Reiserstraße 7a, 53773 Hennef,, gesetzlich vertreten durch die Geschäf…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 166/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 15498 eingetragenen WW Trade GmbH, Mülheimer Straße 44, 53840 Troisdorf, frühere Anschrift: Reiserstraße 7a, 53773 Hennef,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Svetlana Endere, Auelblick 13, 53842 Troisdorf
Geschäftszweig: Export- Import von Waren
ist am 19.08.2024, um 07:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Kölner Str.81, 53840 Troisdorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 166/24
Amtsgericht Bonn, 19.08.2024
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