Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
X-Line Messesysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mathias-Brüggen-Straße 17, 50827 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 75460
EUID
DER3306.HRB75460
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 191/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Dr. Nüshet Özertan
Rolle
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Adresse
Mathias-Brüggen-Straße 17, 50827 Köln
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
23.01.2025
Einsichtnahme Forderungstabelle
11.11.2025
Prüfungsstichtag
11.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, der Vertrieb und die Planung von Messeständen, Messe- und Ausstellungsdisplays und die damit verbundene Logistik und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der X-Line Messesysteme GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Köln hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 11.12.2025 festgelegt. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind ab dem 11.11.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Erinnerung eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der X-Line Messesysteme GmbH ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Im Laufe des Verfahrens hat die Insolvenzverwalterin am 23.01.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Gericht hat daraufhin angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der X-Line Messesysteme GmbH ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Im Laufe des Verfahrens hat die Insolvenzverwalterin am 23.01.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Gericht hat daraufhin angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 11.12.2025. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind ab dem 11.11.2025 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 75460 eingetragenen X-Line Messesysteme GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 17, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Nüshet Özertan, Mathias-Brüggen-Str…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 75460 eingetragenen X-Line Messesysteme GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 17, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Nüshet Özertan, Mathias-Brüggen-Straße 17, 50827 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
11.12.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
11.11.2025
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 191/24
Amtsgericht Köln, 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 75460 eingetragenen X-Line Messesysteme GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 17, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Nüshet Özertan, Mathias-Brüggen-Str…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 75460 eingetragenen X-Line Messesysteme GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 17, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Nüshet Özertan, Mathias-Brüggen-Straße 17, 50827 Köln
ist am 23.01.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70c IN 191/24
Amtsgericht Köln, 24.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 75460 eingetragenen X-Line Messesysteme GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 17, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Nüshet Özertan, Mathias-B…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 191/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 75460 eingetragenen X-Line Messesysteme GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 17, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Nüshet Özertan, Mathias-Brüggen-Straße 17, 50827 Köln
Geschäftszweig: Die Herstellung, der Vertrieb und die Planung von Messeständen, Messe- und Ausstellungsdisplays und die damit
ist am 20.09.2024, um 10:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Im Klapperhof 7-23, 50670 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 191/24
Amtsgericht Köln, 20.09.2024
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