Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
X-Line24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Borchener Str. 330, 33106 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 17109
EUID
DER2809.HRB17109
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 282/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Meyer
Adresse
Bahnhofstrasse 31 b, 33102 Paderborn
Telefon
05251-2027600
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.01.2026 , 14:50 Uhr
Eröffnung
15.04.2026 , 14:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2026
Berichtstermin
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Import und Export und Handel mit Waren, insbesondere Lebensmitteln, medizinischen Produkten, Elektrogeräten, Haushaltswaren, Rohstoffen, Solaranlagen, Verpackungsmaterial sowie die eigene und fremde Zollabwicklung, die Vermittlung von Aufträgen/Transporten/Transportversicherungen und alle damit einhergehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der X-Line24 GmbH in Paderborn ist am 15.04.2026 um 14:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge eines Gläubigers vom 08.12.2025 sowie der Schuldnerin vom 17.12.2025. Zugleich sind die Verfahren 97 IN 282/25 und 97 IN 297/25 miteinander verbunden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 16.01.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Stefan Meyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Stefan Meyer nun zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.06.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 05.06.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn vor. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 282/25
Über das Vermögen
der X-Line24 GmbH, Borchener Straße 330, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Swetlana Rowkowskij, Borchener Str. 330, 33106 Paderborn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.04.2026, um 14:18 Uhr…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 282/25
Über das Vermögen
der X-Line24 GmbH, Borchener Straße 330, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Swetlana Rowkowskij, Borchener Str. 330, 33106 Paderborn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.04.2026, um 14:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers sowie eines am 17.12.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 97 IN 282/25 und 97 IN 297/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Meyer, Bahnhofstrasse 31 b, 33102 Paderborn, Telefon: 05251-2027600, Fax: 052512027606.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 282/25
Paderborn, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 282/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der X-Line24 GmbH, Borchener Straße 330, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Swetlana Rowkowskij, Borchener Str. 330, 33106 Paderborn
ist am 16.01.2026, um 14:50 Uhr angeordnet word…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 282/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der X-Line24 GmbH, Borchener Straße 330, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Swetlana Rowkowskij, Borchener Str. 330, 33106 Paderborn
ist am 16.01.2026, um 14:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Bahnhofstrasse 31 b, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 282/25
Amtsgericht Paderborn, 10.03.2026
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