Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
X-tra shop GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hersfelder Str. 16, 36132 Eiterfeld-Buchenau
Handelsregister
Amtsgericht Fulda HRB 6821
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1301.HRB6821
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 72/22
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
31.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an sowie die Übernahme von Geschäftsführung und unbeschränkter Haftung und Verwaltung bei anderen Gesellschaften sowie die Vermögenslage in Grundbesitz und anderen Vermögensgegenständen, der Erwerb und die Verwertung von eigenen Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von eigenen bebauten und unbebauten Grundbesitz und die Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen ausschlließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens, sowie deren Erwerb und Veräußerung. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung und § 32 Abs. 1 KWG wird nicht ausgeübt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Vermögensholding
Geschäftstätigkeit
Beteiligung an Gesellschaften, Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb, Verwertung und Vermietung von Grundbesitz
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der X-tra shop GmbH mit Sitz in Großenlüder sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO zu prüfen. Der Prüfungsstichtag ist der 31.03.2025. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens an diesem Tag beim Amtsgericht Arnsberg eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 72/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 6821 eingetragenen X-tra shop GmbH, Marienstraße 13, 36137 Großenlüder, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Dittrich, Marienstraße 13, 36137 Großenlü…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 72/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 6821 eingetragenen X-tra shop GmbH, Marienstraße 13, 36137 Großenlüder, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Dittrich, Marienstraße 13, 36137 Großenlüder
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 72/22
Amtsgericht Arnsberg, 24.02.2025
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