Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
XBo GmbH -vertr.d.d.Gf Jens Bockemühl-
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 45848
EUID
DEM1201.HRB45848
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 21/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Jens Bockemühl
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Einstellung
04.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XBo GmbH ist am 04.09.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
8 IN 21/18: In dem Insolvenzverfahren XBo GmbH -vertr.d.d.Gf Jens Bockemühl-, GmbH, Siemensstraße 2, 63329 Egelsbach (AG Frankfurt am Main, HRB 45848), ist das Verfahren am 04.09.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Rechtsbe…
Veröffentlichungstext (Internet):
8 IN 21/18: In dem Insolvenzverfahren XBo GmbH -vertr.d.d.Gf Jens Bockemühl-, GmbH, Siemensstraße 2, 63329 Egelsbach (AG Frankfurt am Main, HRB 45848), ist das Verfahren am 04.09.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.09.2026
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