Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 79023
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
XEMTRA UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hoppersheider Weg 15 e, 51467 Bergisch Gladbach
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 79023
EUID
DER3306.HRB79023
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
75 IN 106/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Merten
Adresse
Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef
Termine & Fristen
Aufhebung
21.01.2026 , 14:22 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Rohstoffhandel und Beratung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEMTRA UG (haftungsbeschränkt) ist am 21.01.2026 um 14:22 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Merten. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 106/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 79023 eingetragenen XEMTRA UG (haftungsbeschränkt), Hoppersheider Weg 15 E, 51467 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carola Bock, Hoppersheider Weg …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 106/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 79023 eingetragenen XEMTRA UG (haftungsbeschränkt), Hoppersheider Weg 15 E, 51467 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carola Bock, Hoppersheider Weg 15 E, 51467 Bergisch Gladbach
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Merten, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef
wird heute, am 21.01.2026, um 14:22 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 106/18
Amtsgericht Köln, 21.01.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.