Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
XEO Distribution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Gottlieb-Daimler-Str. 21, 30974 Wennigsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 210779
EUID
DEP2305.HRB210779
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 61/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim F. Gätcke
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.09.2025
Schlusstermin
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von elektronischen Zigaretten und ähnlichen Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEO Distribution GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim F. Gätcke hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Berechnungsgrundlage bei 89.204,47 EUR lag. Die Schlussverteilung ist beschlossen worden, wobei die Zustimmung erteilt wurde. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 22.06.2026. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht einzureichen. Die zur Verfügung stehende bare Masse beläuft sich auf 49.984,89 EUR, bevor Masseverbindlichkeiten berichtigt werden. Gläubiger gemäß § 38 InsO haben Forderungen in Höhe von 385.327,60 EUR angemeldet. Ein weiterer Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist war der 29.09.2025. Das Verteilungsverzeichnis liegt beim Amtsgericht Hameln zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 61/20 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEO Distribution GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 210779), vertr. d.: Friedricht-Wilhelm Blume, Alte Burgwedeler Str. 1, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgl…
37 IN 61/20 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEO Distribution GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 210779), vertr. d.: Friedricht-Wilhelm Blume, Alte Burgwedeler Str. 1, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 61/20 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEO Distribution GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 210779), vertr. d.: Friedricht-Wilhelm Blume, Alte Burgwedeler Str. 1, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilun…
37 IN 61/20 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEO Distribution GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 210779), vertr. d.: Friedricht-Wilhelm Blume, Alte Burgwedeler Str. 1, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 61/20 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEO Distribution GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 210779), vertr. d.: Friedricht-Wilhelm Blume, Alte Burgwedeler Str. 1, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalter…
37 IN 61/20 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEO Distribution GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 210779), vertr. d.: Friedricht-Wilhelm Blume, Alte Burgwedeler Str. 1, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim F. Gätcke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 83.711,12 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 5.493,35 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 89.204,47 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung kann gem. § 3 I InsVV berücksichtigt werden, wenn Umstände vorliegen, die zu einer erheblichen Mehrbelastung des Insolvenzverwalters führen. Durch obstruktives Verhalten des Schuldners bezüglich der Mitwirkungs- und Informationspflichten oder gar hinderliches Handeln, ist ein Zuschlag gerechtfertigt, vgl. BGH, Beschl. v. 29.04.21 - IX ZB 58/19; BGH, Beschl. v. 21.09.17 - IX ZB 84/16; BeckOK InsR/Budnik, 42. Ed. 01.02.2026, InsVV § 3 Rn. 38.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 67,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 24 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 61/20 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEO Distribution GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Die zur Zeit vorhandene bare Masse beläuft sich auf 49.984,89 €. Hiervon sind noch die Masseverbindlichkeiten zu berichtigen. Zu berücksichtigen sind Gläubiger gemäß § 38 InsO mit Forderungen in H…
37 IN 61/20 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEO Distribution GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Die zur Zeit vorhandene bare Masse beläuft sich auf 49.984,89 €. Hiervon sind noch die Masseverbindlichkeiten zu berichtigen. Zu berücksichtigen sind Gläubiger gemäß § 38 InsO mit Forderungen in Höhe von 385.327,60 €. Das Verteilungsverzeichnis gem. § 188 InsO liegt für alle Beteiligten beim Amtsgericht Hameln, Aktenzeichen: 37 IN 61/20, zur Einsicht aus.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 61/20 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEO Distribution GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 210779), vertr. d.: Friedricht-Wilhelm Blume, Alte Burgwedeler Str. 1, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anm…
37 IN 61/20 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XEO Distribution GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 21, 30974 Wennigsen (Deister) (AG Hannover, HRB 210779), vertr. d.: Friedricht-Wilhelm Blume, Alte Burgwedeler Str. 1, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 22.08.2025
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