Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
XHC Mobilheime, Freizeithäuser und Chalets GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ammeloe 90, 48691 Vreden
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 18902
EUID
DER2707.HRB18902
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
71 IN 12/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.02.2024 , 15:05 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.06.2024
Berichtstermin
26.06.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.06.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
11.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XHC Mobilheime, Freizeithäuser und Chalets GmbH ist am 26.02.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer bestellt. Am 01.05.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 05.06.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 26.06.2024 angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung des Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen wie die Betriebsübertragung beschlossen werden. Die Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, den Geschäftsbetrieb im Ganzen an die XHC Excl. Hout & Chaletbouw BV zu übertragen. Für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (lfd. Nr. 45-47) ist ein schriftliches Prüfungsverfahren gemäß § 177 InsO eingeleitet worden. Der Prüfungsstichtag hierfür ist der 11.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 12/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB18902 eingetragenen XHC Mobilheime, Freizeithäuser und Chalets GmbH, Ammeloe 90, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhardus Ber…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 12/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB18902 eingetragenen XHC Mobilheime, Freizeithäuser und Chalets GmbH, Ammeloe 90, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhardus Bernardus Kronenberg, Boldermansweg 7, 7105CH Winterswijk-Huppel, Niederlande
Geschäftszweig: Montage von Bauteilen etc.
ist am 26.02.2024, um 15:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
71 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 26.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 12/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB18902 eingetragenen XHC Mobilheime, Freizeithäuser und Chalets GmbH, Ammeloe 90, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhardus Bernardus Kronenberg, Boldermansweg 7, …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 12/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB18902 eingetragenen XHC Mobilheime, Freizeithäuser und Chalets GmbH, Ammeloe 90, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhardus Bernardus Kronenberg, Boldermansweg 7, 7105CH Winterswijk-Huppel, Niederlande
Geschäftszweig: Montage von Bauteilen etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Grabenstraße 37, 48703 Stadtlohn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 26.06.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, den Geschäftsbetrieb im Ganzen an die XHC Excl. Hout & Chaletbouw BV zu übertragen. Es handelt sich um eine Betriebsübertragung an besonders Interessierte.
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 12/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB18902 eingetragenen XHC Mobilheime, Freizeithäuser und Chalets GmbH, Ammeloe 90, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhardus Bernardus Kro…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 12/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB18902 eingetragenen XHC Mobilheime, Freizeithäuser und Chalets GmbH, Ammeloe 90, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhardus Bernardus Kronenberg, Boldermansweg 7, 7105CH Winterswijk-Huppel, Niederlande
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 45-47 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
71 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 14.10.2025
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