Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
xque GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Florian-Geyer-Straße 8, 81377 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 210696
EUID
DED2601V.HRB210696
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1542 IN 2332/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Matthias Hofmann
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Uterer Anger 3, 80331 München
Termine & Fristen
Festsetzung Auslagen
04.11.2024
Anpassung Antrag
07.12.2024
Beschluss Auslagen
13.12.2024
Bekanntmachung
08.01.2025
Forderungsanmeldefrist
18.09.2025
Widerspruchsfrist Ende
09.10.2025
Forderungsanmeldefrist
23.12.2025
Widerspruchsfrist Ende
13.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Verlag- und Medienagentur, Erstellung und Vertrieb von digitalen Medien und Printmedien, sowie Agenturleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der xque GmbH findet die Prüfung nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren statt. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endet am 23.12.2025 (Tabellenblattnummer 114-115). Den Beteiligten ist es möglich, bis zum 13.01.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen zu erheben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der xque GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Handelsregisternummer lautet HRB 210696. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Marco Krückel vertreten. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. jur. Matthias Hofmann als vorläufiger Insolvenzverwal…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der xque GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, die Handelsregisternummer lautet HRB 210696. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Marco Krückel vertreten. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. jur. Matthias Hofmann als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Für die bis zum 18.09.2025 angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 76-113) endete die Widerspruchsfrist am 09.10.2025. Für die bis zum 23.12.2025 angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 114-115) endet die Widerspruchsfrist am 13.01.2026. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden die Forderungen geprüft; nicht widersprochene Forderungen gelten als festgestellt. Zudem wurden die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei dem Verwalter gestattet wurde, den Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2332/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
xque GmbH, Florian-Geyer-Straße 8, 81377 München, vertreten durch den Geschäftsführer Krückel Marco
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210696
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 23.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen In…
1542 IN 2332/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
xque GmbH, Florian-Geyer-Straße 8, 81377 München, vertreten durch den Geschäftsführer Krückel Marco
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210696
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 23.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 114-115 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2332/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
xque GmbH, Florian-Geyer-Straße 8, 81377 München, vertreten durch den Geschäftsführer Krückel Marco
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210696
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 18.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen In…
1542 IN 2332/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
xque GmbH, Florian-Geyer-Straße 8, 81377 München, vertreten durch den Geschäftsführer Krückel Marco
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210696
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 18.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 76-113 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2332/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
xque GmbH, Florian-Geyer-Straße 8, 81377 München, vertreten durch den Geschäftsführer Krückel Marco
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210696
- Schuldnerin -
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Die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwa…
1542 IN 2332/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
xque GmbH, Florian-Geyer-Straße 8, 81377 München, vertreten durch den Geschäftsführer Krückel Marco
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210696
- Schuldnerin -
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Die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Matthias Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 04.11.2024 und Anpassung vom 07.12.2024. Der Antrag wurde bereits mit Beschluss vom 13.12.2024 grundsätzlich verbeschieden, wobei jedoch versehentlich die Auslagen gem. §§ 8, 10 InsVV nicht festgesetzt wurden. Dies wird hiermit nachgeholt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.01.2025
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