Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
XV-Tec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am Löwengang 23, 74564 Crailsheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 732932
EUID
DEB8537.HRB732932
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 34/21
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Abberufung/Bestellung Verwalter
23.06.2025
Widerspruchsfrist Ende
27.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und Herstellung von Maschinen. Mess-, Regel- und Steuerungstechnik sowie deren Inbetriebnahme und Wartung, Erstellung von technischer Dokumentation, Vertrieb von Maschinenteilen und Baugruppen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der XV-Tec GmbH in Crailsheim ist Rechtsanwalt Gerhard Walter gemäß § 59 InsO auf seinen Antrag aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen worden, da er sein Amt nicht mehr ausüben kann. Als neuer Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Crailsheim eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das Verfahren ist in der Phase der Verwalterbestellung bzw. des laufenden Insolvenzverfahrens.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XV-Tec GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde Rechtsanwalt Gerhard Walter als Insolvenzverwalter bestellt, dieser ist jedoch gemäß § 59 InsO auf seinen Antrag aus dem Amt entlassen worden, da er sein Amt nicht mehr ausüben kann. Als neuer Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. M…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XV-Tec GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde Rechtsanwalt Gerhard Walter als Insolvenzverwalter bestellt, dieser ist jedoch gemäß § 59 InsO auf seinen Antrag aus dem Amt entlassen worden, da er sein Amt nicht mehr ausüben kann. Als neuer Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger bestellt worden. Gegen die Entscheidung zur Abberufung und Bestellung steht die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen offen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 27.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 3 IN 34/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XV-Tec GmbH, Am Löwengang 23, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Siegmund Lukoschek
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732932
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Rechtsanwalt Gerhard Walter wird gemäß § 59 InsO a…
5 3 IN 34/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XV-Tec GmbH, Am Löwengang 23, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Siegmund Lukoschek
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732932
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
|
Rechtsanwalt Gerhard Walter wird gemäß § 59 InsO auf seinen Antrag aus dem Amt entlassen.
Als Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger
Eisenbahnstraße 1 - Westspitze, 72072 Tübingen
Telefon 07071 / 56 30 7 - 07
Telefax 07071 / 56 30 7 - 08
info@walter-riegger-partner.de
bestellt.
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Gründe:
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Rechtsanwalt Gerhard Walter kann sein Amt als Insolvenzverwalter nicht mehr ausüben. Er war daher auf seinen Antrag gemäß § 59 InsO aus dem Amt zu entlassen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 3 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XV-Tec GmbH, Am Löwengang 23, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Siegmund Lukoschek
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732932
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenz…
2 3 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XV-Tec GmbH, Am Löwengang 23, 74564 Crailsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Siegmund Lukoschek
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732932
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 25.03.2026
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