Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
YAIR GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 181608
Stammkapital
25.642,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB181608
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 2770/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist zum Widerspruch gegen Forderungen
30.07.2026
Frist zur Einreichung von Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
23.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der YAIR GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 10.01.2024 einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung bestimmt. Dieser Termin findet am 05.02.2024 statt und betrifft die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich mit den Geschäftsführern der Schuldnerin. Ziel des Vergleichs ist die Abgeltung eines geltend gemachten Haftungsanspruches in Höhe von 74.755,32 EUR durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 5.500,00 EUR. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der YAIR GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Am 10.01.2024 hat das Gericht einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung eines Vergleiches mit den Ge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der YAIR GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Am 10.01.2024 hat das Gericht einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung eines Vergleiches mit den Geschäftsführern zur Abgeltung eines geltend gemachten Haftungsanspruchs bestimmt. Der Vergleich sieht vor, dass ein Betrag in Höhe von 5.500,00 EUR für einen Haftungsanspruch in Höhe von 74.755,32 EUR gezahlt wird. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Ein weiterer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) ist für den 02.07.2026 festgelegt. Beteiligte erhalten Gelegenheit, bis zum 30.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchsfreie Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der YAIR GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 10.01.2024 einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung eines Vergleiches mit den Geschäftsführern festgesetzt, um einen Haftungsanspruch in Höhe von 74.755,32 EUR durch eine Zahl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der YAIR GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 10.01.2024 einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung eines Vergleiches mit den Geschäftsführern festgesetzt, um einen Haftungsanspruch in Höhe von 74.755,32 EUR durch eine Zahlung von 5.500,00 EUR abzugelten. Dieser Termin ist für den 05.02.2024 anberaumt. Später wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; die Frist zum Widerspruch endete am 30.07.2026. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Der Schlusstermin gem. § 197 InsO wurde durch eine schriftliche Anhörung ersetzt, wobei Einwendungen bis zum 23.10.2026 möglich waren. Es sind Forderungen in Gesamthöhe von 88.404,44 EUR festgestellt worden, denen ein Massebestand von 33.243,60 EUR gegenübersteht. Von diesem Massebestand sind vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen. Der Antrag auf Regelvergütung des Insolvenzverwalters wurde am 11.09.2026 bekanntgegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36y IN 2770/20
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YAIR GmbH, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 18160…
36y IN 2770/20
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YAIR GmbH, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 181608 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10.01.2024 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung eines Vergleiches mit den Geschäftsführern der Schuldnerin zur die Abgeltung eines geltend gemachten Haftungsanspruches in Höhe von 74.755,32 EUR durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 5500,00 EUR.
wird bestimmt auf
Montag, 05.02.2024, 12:15 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36y IN 2770/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YAIR GmbH, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 181608 B
- Schuldnerin …
36y IN 2770/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YAIR GmbH, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 181608 B
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 02.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36y IN 2770/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YAIR GmbH, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 181608 B
- Schuldnerin …
36y IN 2770/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YAIR GmbH, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 181608 B
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 88.404,44 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 33.243,60 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36y IN 2770/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YAIR GmbH, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 181608 B
- Schuldnerin …
36y IN 2770/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YAIR GmbH, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 181608 B
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 22.06.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter, von der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36y IN 2770/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YAIR GmbH, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 181608 B
- Schuldnerin …
36y IN 2770/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
YAIR GmbH, c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Florian Braeunig und Lovis Leonardo Lüpertz,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 181608 B
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 88.404,44 EUR steht ein Betrag von 33.243,60 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026
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