Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Yavuz, Nusret
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Münsterknapp 5 - 11, 45721 Haltern am See
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5700
EUID
DER2507.HRA5700
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 24/20
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
04.05.2020
Prüfungstermin
02.09.2024
Prüfungstermin
25.08.2025
Restschuldbefreiung
04.10.2025
Stellungnahmefrist
26.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Nusret Yavuz, Inhaber der Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K., ist am 04.05.2020 eröffnet worden. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag zuletzt auf den 25.08.2025 festgesetzt wurde. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, wobei die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO einen Betrag von 855.234,26 EUR ausmachen. Für die Verteilung steht ein Betrag von 45.178,82 EUR zur Verfügung. Die Restschuldbefreiungsphase ist am 04.10.2025 ausgelaufen und die Restschuldbefreiung wurde gemäß § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
wird dem Schuldner die Restschuldb…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 04.05.2020 eröffnet.
Die Abtretungsfrist ist am 04.10.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 24/20
Amtsgericht Essen, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, geboren am 07.11.1957, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
wird angeor…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, geboren am 07.11.1957, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 24/20
Amtsgericht Essen, 29.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, geboren am 07.11.1957, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
Die nachträ…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, geboren am 07.11.1957, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 24/20
Amtsgericht Essen, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, geboren am 07.11.1957, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
sind die Ve…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, geboren am 07.11.1957, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin und der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64, 65 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
167 IN 24/20
Amtsgericht Essen, 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
wird der Schlussverteilung zugesti…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 26.01.2026 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
Die Restschuldbefreiungsphase ist am 04.10.2025 ausgelaufen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 24/20
Amtsgericht Essen, 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, geboren am 07.11.1957, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
hat das Ger…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nusret Yavuz, geboren am 07.11.1957, Kopernikusstr. 6, 45888 Gelsenkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 5700 eingetragenen Firma Euro Kunststoffprodukte Yavuz e.K.
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 855.234,26 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 45.178,82 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
167 IN 24/20
Amtsgericht Essen, 18.11.2025
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