Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 26437
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Insolvenzprofil
Yellow River GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kölner Straße 99, 42651 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 26437
EUID
DER1608.HRB26437
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 250/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Yong Ye
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 53, 45127 Essen
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
09.08.2018
Frist zur Stellungnahme
22.06.2026
Einstellung
25.06.2026 , 12:46 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von gastronomischen Objekten insbesondere von chinesischen Spezialitätenrestaurants.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yellow River GmbH ist am 09.08.2018 mit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter fortgesetzt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO auf 367.923,16 EUR festgestellt. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters sind festgesetzt worden. Das Verfahren ist am 25.06.2026 um 12:46 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 250/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26437 eingetragenen Yellow River GmbH, Kölner Straße 99, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yong Ye, Friedrich-Ebert-Straße 53, 451…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 250/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26437 eingetragenen Yellow River GmbH, Kölner Straße 99, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yong Ye, Friedrich-Ebert-Straße 53, 45127 Essen
ist am 09.08.2018 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters;
Es werden Zuschläge geltend gemacht
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A296 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
145 IN 250/18
Amtsgericht Wuppertal, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 250/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26437 eingetragenen Yellow River GmbH, Kölner Straße 99, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yong Ye, Friedrich-Ebert-Straße 53, 451…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 250/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26437 eingetragenen Yellow River GmbH, Kölner Straße 99, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yong Ye, Friedrich-Ebert-Straße 53, 45127 Essen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 367.923,16 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A296 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
145 IN 250/18
Amtsgericht Wuppertal, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 250/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26437 eingetragenen Yellow River GmbH, Kölner Straße 99, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yong Ye, Friedrich-Ebert-Straße 53, 451…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 250/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26437 eingetragenen Yellow River GmbH, Kölner Straße 99, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yong Ye, Friedrich-Ebert-Straße 53, 45127 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A296 eingesehen werden.
145 IN 250/18
Amtsgericht Wuppertal, 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 250/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26437 eingetragenen Yellow River GmbH, Kölner Straße 99, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yong Ye, Friedrich-Ebert-Straße 53, 45127 …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 250/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26437 eingetragenen Yellow River GmbH, Kölner Straße 99, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yong Ye, Friedrich-Ebert-Straße 53, 45127 Essen
wird heute, am 25.06.2026, um 12:46 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
145 IN 250/18
Amtsgericht Wuppertal, 25.06.2026
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