Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Yildiz, Ercan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 129759
EUID
DEK1101.HRA129759
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 181/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Remo Kruse
Adresse
Neuer Wall 44, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
23.09.2024
Prüfungstermin
02.06.2025
Stellungnahmefrist
29.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Ercan Yildiz, Inhaber der E-Y Bau Service e.K., ist am 23.09.2024 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Remo Kruse ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurde die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt, wobei die Abtretungsfrist mit der Eröffnung am 23.0ng.2024 begann und drei Jahre beträgt. Ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 02.06.2025 festgesetzt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde auf Basis einer Masse von 0,00 EUR festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Schlussverteilung im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Beteiligten bis zum 29.09.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 178.708,32 EUR, wobei zur Verteilung ein Betrag von 0,00 EUR steht. Das Verfahren ist mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, geboren am 06.01.1984, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
wird mange…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, geboren am 06.01.1984, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 181/24
Amtsgericht Hamburg, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Ercan Yildiz, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
wurde mit Beschluss…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Ercan Yildiz, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
wurde mit Beschluss vom 23.09.2024 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO).
Der gegenwärtige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Remo Kruse, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg, wird zum Treuhänder bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.09.2024 begonnen und beträgt 3 Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 InsO verkürzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 181/24
Amtsgericht Hamburg, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, geboren am 06.01.1984, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
wird an…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, geboren am 06.01.1984, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 181/24
Amtsgericht Hamburg, 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, geboren am 06.01.1984, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
sind di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, geboren am 06.01.1984, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 0,00 EUR zugrunde gelegt. Das Gericht hat vorliegend als Vergütung den in § 2 Abs. 2 InsVV geregelten Mindestbetrag der Vergütung unter Berücksichtigung der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.06.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B424 eingesehen werden.
67h IN 181/24
Amtsgericht Hamburg, 03.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
wird der Schlussverteilung zug…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.09.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 29.09.2025 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
- Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO);
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 181/24
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, geboren am 06.01.1984, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
soll di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, geboren am 06.01.1984, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 178.708,32 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR.
67h IN 181/24
Amtsgericht Hamburg, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, geboren am 06.01.1984, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
soll di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ercan Yildiz, geboren am 06.01.1984, Hilpertweg 8, 22523 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 129759 eingetragenen Firma E-Y Bau Service e.K., Hilpertweg 8, 22523 Hamburg
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 178.708,32 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR.
67h IN 181/24
Amtsgericht Hamburg, 15.08.2025
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