Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Yilmaz, Dogan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 28477
EUID
DEH1101.HRA28477
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
529 IN 4/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
09.09.2026 , 13:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.10.2026
Prüfungstermin
19.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen des Dogan Yilmaz ist am 09.09.2026 um 13:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Schuldner betreibt die Einzelfirma ML Hoch-Tiefbau e.K. in Bremen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt. Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 06.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere matters schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Über das Vermögen des Dogan Yilmaz ist am 09.09.2026 um 13:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Schuldner ist Inhaber der ML Hoch-Tiefbau e.K. zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.10.2026 bei dem In…
Über das Vermögen des Dogan Yilmaz ist am 09.09.2026 um 13:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Schuldner ist Inhaber der ML Hoch-Tiefbau e.K. zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses bei Gericht eingegangen sein. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber am 22.09.2026 erklärt, dass das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners als Bauunternehmer aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben wird und nicht zur Insolvenzmasse gehört.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
529 IN 4/26 : Über das Vermögen des Dogan Yilmaz, geb. am 16.08.1987, Mühlenstr. 145, 28779 Bremen, Inhaber der ML Hoch-Tiefbau e.K., Ostwaldstraße 4, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 28477 HB), ist am 09.09.2026 um 13:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Te…
529 IN 4/26 : Über das Vermögen des Dogan Yilmaz, geb. am 16.08.1987, Mühlenstr. 145, 28779 Bremen, Inhaber der ML Hoch-Tiefbau e.K., Ostwaldstraße 4, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 28477 HB), ist am 09.09.2026 um 13:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Teerhof 59, 28199 Bremen, Tel.: 5262999-0, Fax: 5262999-27.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.10.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.10.2026) und dem Prüfungstermin (19.11.2026) liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 09.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
529 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dogan Yilmaz, geb. am 16.08.1987, Mühlenstr. 145, 28779 Bremen, Inhaber der ML Hoch-Tiefbau e.K., Ostwaldstraße 4, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 28477 HB), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Teerhof 59, 28199 Bremen, Tel.: 5262999-0, F…
529 IN 4/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dogan Yilmaz, geb. am 16.08.1987, Mühlenstr. 145, 28779 Bremen, Inhaber der ML Hoch-Tiefbau e.K., Ostwaldstraße 4, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 28477 HB), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Teerhof 59, 28199 Bremen, Tel.: 5262999-0, Fax: 5262999-27 dem Gericht gegenüber folgende Erklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt:
Das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners als Bauunternehmer wird aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Das Vermögen aus dieser selbständigen Tätigkeit gehört nicht zur Insolvenzmasse und Ansprüche aus dieser Tätigkeit können nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Amtsgericht Bremen, 22.09.2026
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