Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Your-Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 36993
EUID
DEU1104.HRB36993
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
560 IN 571/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
06.05.2024 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Your-Immobilien GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Dresden hat am 18.04.2024 eine Entscheidung erlassen, wonach ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung für den 06.05.2024 um 14:00 Uhr bestimmt wurde. Auf der Tagesordnung steht die Entscheidung über den Abschluss eines Vergleiches in Höhe von 3.829,03 EUR mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer Rocco Ditombé zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung in Höhe von 38.290,37 EUR. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 571/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Your-Immobilien GmbH, Chemnitzer Straße 59b, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36993
vertreten durch den Geschäftsführer Rocco Ditombé
ergeht am 18.04.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur B…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 571/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Your-Immobilien GmbH, Chemnitzer Straße 59b, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36993
vertreten durch den Geschäftsführer Rocco Ditombé
ergeht am 18.04.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf:
Montag, den 06.05.2024, 14.00 Uhr
Amtsgericht Dresden, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1, Saal D 131.
Auf der Tagesordnung steht:
Entscheidung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleiches in Höhe
von 3.829,03 EUR mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH, Herrn Rocco
Ditombé, zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung in Höhe von
38.290,37 EUR.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
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