Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Yücel Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 27757
EUID
DEU1104.HRB27757
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 265/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Veröffentlichung
04.03.2025
Fristende
16.04.2025
Aufhebung
04.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH ist mit Beschluss vom 04.03.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor wurde die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit sowie das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger hatten Fristen zur Einreichung von Stellungnahmen zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen bis zum 16.04.2025 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass zur Verteilung keine Masse zur Verfügung steht. Eine frühere Veröffentlichung vom 04.03.2025 über die Anberaumung der abschließenden Gläubigerversammlung wurde berichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße 28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 04.03.2026 nach Schlussverteilung gem…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße 28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 04.03.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße 28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige de…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße 28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur/zum
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger gemäß §§ 211, 66 InsO schriftlich bis zum 16.04.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 515.996,68 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße 28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
wird die Veröffentlichung vom 04.03.2025 über die Anberaumung der abschließen…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße 28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
wird die Veröffentlichung vom 04.03.2025 über die Anberaumung der abschließenden Gläubigerversammlung wie folgt berichtigt:
...
Der Insolvenzverwalter erklärt: Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 516.408,14 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 Euro zur Verfügung.
...
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