Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 140512
EUID
DEP3210.HRB140512
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 80/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc Selker
Adresse
An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Telefon
0421/696772-50
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.07.2024
Festsetzung Vergütung
02.07.2026
Schlusstermin
22.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Delmenhorst hat in der Akte 12 IN 80/22 die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters gegeben. Im weiteren Verfahrensschritt wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 08.07.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen werden eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH ist beim Amtsgericht Delmenhorst anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Selker hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss vom 02.07.2026 festgesetzt wurden. Ebenso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH ist beim Amtsgericht Delmenhorst anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Selker hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss vom 02.07.2026 festgesetzt wurden. Ebenso wurde die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Ein Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist war der 08.07.2024. Das Verfahren ist in der Phase der Schlussverteilung angelangt. Der verfügbare Massebestand beträgt 52.804,42 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 155.612,78 EUR zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 22.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Oldenburgerstraße 101, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündliche…
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Oldenburgerstraße 101, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Oldenburgerstraße 101, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf…
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Oldenburgerstraße 101, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 14.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Düsternortstr 184 B, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzver…
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Düsternortstr 184 B, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Selker festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 57.713,05 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.368,84 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 60.081,89 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 63,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 18 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Düsternortstr 184 B, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Inso…
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Düsternortstr 184 B, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Selker festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 9,4892 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 57.615,57 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Der vorläufige Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag in Höhe von 5 Prozent für die erfolgten Sanierungsbemühungen sowie der Insvestorensuche geltend.
Das Gericht hält die Zuschlagshöhe für diesen Tatbestand für angemessen und festsetzungsfähig.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 25.046,19 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 20 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 4,4892 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Düsternortstr 184 B, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussver…
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Düsternortstr 184 B, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Düsternortstr 184 B, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteil…
12 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZABT Zentrum für ambulante Bewegungs- und Trainingstherapie GmbH, Ziegelweg 33a, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 140512), vertr. d.: Norman Heuck, Düsternortstr 184 B, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Selker, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421/696772-50, Fax: 0421/696772-51 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 52.804,42 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 155.612,78 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Delmenhorst, 02.07.2026
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