Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZACOM GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Herstellung und Vertrieb von Alarm u. Sicherheitselektronic
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Möhlerstraße 36, 33442 Herzebrock-Clarholz
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRA 5284
EUID
DER2103.HRA5284
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 603/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Bestellung Insolvenzverwalterin
16.04.2024
Vergütungsfestsetzung Gläubigerausschuss
25.09.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZACOM GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5284, wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 603/18 behandelt. Der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, ist verstorben. An seiner Stelle wird zum 16.04.2024 Frau Rechtsanwältin Ines Cammann zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZACOM GmbH & Co. Kommanditgesellschaft ist anhängig. Der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, ist verstorben. An seiner Stelle wurde Frau Rechtsanwältin Ines Cammann zur Insolvenzverwalterin bestellt. Das Amtsgericht Bielefeld hat zudem die Ver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZACOM GmbH & Co. Kommanditgesellschaft ist anhängig. Der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, ist verstorben. An seiner Stelle wurde Frau Rechtsanwältin Ines Cammann zur Insolvenzverwalterin bestellt. Das Amtsgericht Bielefeld hat zudem die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses, Christa Warning, festgesetzt. Die Vergütung wird auf Basis eines Stundensatzes von 120,00 EUR für geleistete Arbeits- und Reisezeit berechnet. Der festgesetzte Betrag ist aus der Masse an den Abwickler der Kanzlei Christa Warning, Rechtsanwalt Ralph Maasjost, zu zahlen. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde oder der Erinnerung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 603/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5284 eingetragenen ZACOM GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Herstellung und Vertrieb von Alarm u. Sicherheitselektronic, Möhlerstraße 32-36, 33442 Herzebrock-Clarholz, …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 603/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5284 eingetragenen ZACOM GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Herstellung und Vertrieb von Alarm u. Sicherheitselektronic, Möhlerstraße 32-36, 33442 Herzebrock-Clarholz, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5816 eingetragene ZACOM Verwaltungsgesellschaft mbH, Möhlerstraße 32-36, 33442 Herzebrock-Clarholz, diese vertreten durch die Geschäftsführer Rosemarie Zander, Brocker Str. 4, 33442 Herzebrock-Clarholz und Oliver Zander, Möhlerstraße 40, 33442 Herzebrock-Clarholz
ist der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl verstorben.
An seiner Stelle wird Frau Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl zur Insolvenzverwalterin bestellt.
43 IN 603/18
Amtsgericht Bielefeld, 16.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 603/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5284 eingetragenen ZACOM GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Herstellung und Vertrieb von Alarm u. Sicherheitselektronic, Möhlerstraße 32-36, 33442 Herzebrock-Clarholz, …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 603/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5284 eingetragenen ZACOM GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Herstellung und Vertrieb von Alarm u. Sicherheitselektronic, Möhlerstraße 32-36, 33442 Herzebrock-Clarholz, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5816 eingetragene ZACOM Verwaltungsgesellschaft mbH, Möhlerstraße 32-36, 33442 Herzebrock-Clarholz, diese vertreten durch die Geschäftsführer Rosemarie Zander und Oliver Zander,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Christa Warning, Marburger Straße 5, 10789 Berlin wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... EUR
Auslagen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR
Die Insolvenzverwalterin wird angewiesen, den festgesetzten Betrag aus der Masse an den Abwickler der Kanzlei Christa Warning, Rechtsanwalt Ralph Maasjost, anzuweisen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 35,00 EUR und 95,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 120,00 EUR angemessen ist. Für 21 1/2 Stunden Arbeitszeit und 2 1/2 Stunden Reisezeit war die Vergütung daher festzusetzen auf insgesamt ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.
43 IN 603/18
Amtsgericht Bielefeld, 25.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.