Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZADCON GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 15799
EUID
DEW1215.HRB15799
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 32/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Wirtschaftsjur. (FH), LL.M. Markus Korbien
Kanzlei
Schwarz + Rühmland Insolvenzverwaltungen
Adresse
Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg
Telefon
0391/6286260
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
30.04.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.05.2024
Berichtstermin
18.06.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
18.06.2024 , 11:00 Uhr
Gläubigerversammlung
06.08.2024 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZADCON GmbH in Dessau-Roßlau ist am 30.04.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Sachwalter und späterer vorläufiger Insolvenzverwalter sowie endgültiger Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjur. (FH) Markus Korbien, LL.M., von Schwarz + Rühmland Insolvenzverwaltungen in Magdeburg. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.05.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 18.06.2024 angesetzt. Am 06.08.2024 findet eine weitere Gläubigerversammlung zur Genehmigung der Veräußerung des Anlagevermögens an die Zettl GmbH zu einem Kaufpreis von 41.055,00 EUR statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 32/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist am 19.02.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum Sachwalter be…
2 IN 32/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist am 19.02.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum Sachwalter bestellt: Wirtschaftsjur. (FH) Markus Korbien, LL.M., Schwarz + Rühmland Insolvenzverwaltungen, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 05.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 32/24: Über das Vermögen der ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist am 30.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Wirtschaftsjur. (FH) Markus Korb…
2 IN 32/24: Über das Vermögen der ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist am 30.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Wirtschaftsjur. (FH) Markus Korbien, LL.M., Schwarz + Rühmland Insolvenzverwaltungen, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 18.06.2024, 11:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessiert oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 32/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 09.15 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Ve…
2 IN 32/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist am 26.04.2024 um 09.15 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjur. (FH) Markus Korbien, LL.M., Schwarz + Rühmland Insolvenzverwaltungen, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 26.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 06.08.2024 um 09:30 Uhr im Amtsgericht…
2 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZADCON GmbH, Brauereistr. 13, 06847 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 15799), vertr. d.: Oliver Kahe, Köthener Landstr. 40, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 06.08.2024 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Saal 012, zur Genehmigung folgender Rechtsgeschäfte:
a) Veräußerung des Anlagevermögens (Büro- und Geschäftsausstattung, Versuchsanlagen,
Vorratsbestand, Konstruktions- und Projektdaten als Gesamtheit) an die Zettl GmbH zu
einem Gesamtkaufpreis von 41.055,00 EUR gem. Kaufvertrag vom 05.06.2024
b) Ermächtigung des Verwalters, Rechtsstreite mit erheblichen Streitwert anhängig zu
machen oder aufzunehmen oder zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen
Rechtsstreits einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag zu schließen.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.06.2024
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