Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Albrecht Service Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Annaberger Straße 240, 09125 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 28181
EUID
DEU1206.HRB28181
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 489/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Hohmann
Adresse
Jacobstraße 25, 04105 Leipzig
Telefon
0341 3928555 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2024 , 10:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
03.04.2024
Forderungsanmeldefrist
10.05.2024
Widerspruchsfrist
12.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsvermittlung, Personalberatung, Personalentwicklung, unselbständige Durchführung von Montagestunden und anderen Dienstleistungen für andere Unternehmen durch die Gesellschaft; Schutz und Bewachung von Personen, Anlagen, Grundstücken, Gebäuden, Wirtschaftsgütern und Landfahrzeugen durch Dienstleistungen aller Art; Durchführung von Geld- und Werttransporten, von Geldlagerung und -bearbeitung sowie von Belegtransporten aller Art; Detektivleistungen; Vermittlung von Sicherheitsingenieurleistungen; Reinigung und Pflege von Gebäuden, Einrichtungen, Straßen, Plätzen und lndustrieanlagen einschließlich Winter- und Sommerdienst, Umweltpflege, Entsorgung; dazugehöriger Kundenservice, soweit dieser nicht einer staatlichen Genehmigung bedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albrecht Service Group GmbH ist am 01.04.2024 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Rechtsanwalt Tobias Hohmann ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 10.05.2024. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 12.06.2024 bei dem Amtsgericht Leipzig schriftlich einzureichen. Am 03.04.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 489/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albrecht Service Group GmbH, Annaberger Straße 240, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28181
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Albrecht
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.04.202…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 489/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albrecht Service Group GmbH, Annaberger Straße 240, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28181
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Albrecht
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.04.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 489/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albrecht Service Group GmbH, Annaberger Straße 240, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28181
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Albrecht
- wurde am 01.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfa…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 489/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albrecht Service Group GmbH, Annaberger Straße 240, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28181
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Albrecht
- wurde am 01.04.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Tobias Hohmann, Jacobstraße 25, 04105 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@feigl.biz Telefon geschäftlich: 0341 3928555 0 Telefax: 0341 3928555 9
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 12.06.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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