Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heinitzstraße 43, 58097 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 11056
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DER2602.HRB11056
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 106/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2026 , 11:26 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.11.2026
Berichtstermin
30.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen bzw. Gesellschaften, insbesondere aus dem Bereich der Zahntechnik, sowie die Erbringung verschiedener damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Marketing, Controlling, Personalplanung und -beschaffung etc.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Beteiligungsverwaltung
Geschäftstätigkeit
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie Erbringung von Dienstleistungen in Marketing, Controlling und Personalplanung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 19.06.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11056 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Michael Sebastian Bartolain vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus van Marwyk bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, wobei der vorläufige Verwalter ermächtigt ist, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.10.2026 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag der Schuldnerin, dessen Eingang am 16.06.2026 bei Gericht dokumentiert ist. Im Vorfeld waren bereits am 19.0…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.10.2026 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag der Schuldnerin, dessen Eingang am 16.06.2026 bei Gericht dokumentiert ist. Im Vorfeld waren bereits am 19.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Markus van Marwyk zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt endgültig als Insolvenzverwalter ernannt worden. Zugleich sind die Verfahren 164 IN 106/26 und 164 IN 169/26 miteinander verbunden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.11.2026. Die Unterlagen werden ab dem 18.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11056 eingetragenen ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt), Heinitzstrasse 43, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bart…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11056 eingetragenen ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt), Heinitzstrasse 43, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bartolain, Uhlandstraße 9, 58089 Hagen
Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen bzw. Gesellschaften, insbesondere aus dem Bereich der Zahntechnik
Verfahrensbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Philipp Brück, Lennestr. 89, 58093 Hagen,
ist am 19.06.2026, um 11:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 106/26
Amtsgericht Essen, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 106/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11056 eingetragenen ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt), Heinitzstrasse 43, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bartolain, Uhlandstraße 9, 58089 Hagen
G…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 106/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11056 eingetragenen ZahnStyle Holding UG (haftungsbeschränkt), Heinitzstrasse 43, 58097 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Sebastian Bartolain, Uhlandstraße 9, 58089 Hagen
Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen bzw. Gesellschaften, insbesondere aus dem Bereich der Zahntechnik
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 164 IN 106/26 und 164 IN 169/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
164 IN 106/26
Essen, 01.10.2026
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