Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 767637
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zehnbrunnen Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 767637
EUID
DEB8535.HRA767637
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
5 IN 634/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Schuster
Adresse
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 23889-555
Termine & Fristen
Eröffnung
17.09.2024
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.09.2024 , 09:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.07.2025
Widerspruchsfrist
21.07.2025
Forderungsanmeldefrist
29.09.2025
Widerspruchsfrist
06.10.2025
Masseunzulängigkeit
03.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zehnbrunnen Gastro GmbH ist Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO eingetreten, was der Insolvenzverwalter am 03.02.2026 angezeigt hat. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen auf Basis einer Berechnungsmasse von 69.238,94 EUR beantragt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür ist eine Frist bis zum 29.09.2025 vorgesehen. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 06.10.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht einzulegen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zehnbrunnen Gastro GmbH ist eröffnet. Am 17.09.2024 hat das Amtsgericht Ludwigsburg die Eröffnung des Verfahrens beschlossen und vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schuster bestellt. Im weiteren Verfahr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zehnbrunnen Gastro GmbH ist eröffnet. Am 17.09.2024 hat das Amtsgericht Ludwigsburg die Eröffnung des Verfahrens beschlossen und vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schuster bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungsanmeldungen für gewöhnliche Insolvenzforderungen nach § 38 InsO ermöglicht, wobei Widerspruchsfristen zur Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren dienten. Am 03.02.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Verfahren ist damit auf Grund der Masseunzulängigkeit eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 634/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767637
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr…
5 IN 634/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767637
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Kreuzmann, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 578/2024/nk/vs
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hat der Insolvenzverwalter am 03.02.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 634/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767637
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr…
5 IN 634/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767637
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Kreuzmann, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 578/2024/nk/vs
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1. Die Prüfung der bis 14.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 634/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.:…
5 IN 634/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767637
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Kreuzmann, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 578/2024/nk/vs
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 69.238,94 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 32,31% auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 350 € je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 5 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - [ 27.05.2025 ]
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 634/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767637
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr…
5 IN 634/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767637
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Kreuzmann, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 578/2024/nk/vs
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1. Die Prüfung der bis 29.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 12.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 634/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767637
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Kre…
5 IN 634/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 767637
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Kreuzmann, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 578/2024/nk/vs
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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hat das Amtsgericht Ludwigsburg am 17.09.2024 beschlossen:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 17.09.2024 (Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen) wird im Rubrum wie folgt berichtigt:
Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, nicht Mannheim. Die Register-Nr. lautet HRB 767637.
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 17.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 634/24
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In dem Verfahren über den Antrag
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 767637
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Kreuz…
5 IN 634/24
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In dem Verfahren über den Antrag
Zehnbrunnen Gastro GmbH, Brunnenfeldstraße 46, 71272 Renningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Weissflog
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 767637
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Nicolas Kreuzmann, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 578/2024/nk/vs
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 17.09.2024 um 09:25 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Markus Schuster
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 23889-555, Fax: 0711 23889-200
MSchuster@schultze-braun.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 17.09.2024
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