Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zerman, Naci
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 210885
EUID
DEP1103.HRB210885
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 9/24 c
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Kölsch
Adresse
Steintorwall 17, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/6950997-0
Termine & Fristen
Eröffnung
08.04.2024
Bestellung Treuhänder
08.04.2025
Ende Abtretungsfrist
08.04.2027
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Naci Zerman ist eröffnet. Der Schuldner wird die Restschuldbefreiung erlangen, sofern er den Obliegenheiten nach den §§ 295 und 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Naci Zerman ist eröffnet. In der ersten Bekanntmachung vom 10.04.2024 wird mitgeteilt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen kann, sofern er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen. Im zweiten Verfahrensschritt wurde durch Beschluss vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Naci Zerman ist eröffnet. In der ersten Bekanntmachung vom 10.04.2024 wird mitgeteilt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen kann, sofern er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen. Im zweiten Verfahrensschritt wurde durch Beschluss vom 08.04.2025 Rechtsanwalt Henning Kölsch zum Treuhänder bestimmt. Die Abtretungsfrist für pfändbare Forderungen beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 08.04.2024 und endet am 08.04.2027.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 9/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Naci Zerman, geb. am 25.09.1986, Danziger Straße 82, 38239 Salzgitter, wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO …
274 IN 9/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Naci Zerman, geb. am 25.09.1986, Danziger Straße 82, 38239 Salzgitter, wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.04.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 9/24 c: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Naci Zerman, geb. am 25.09.1986, 1. OG Links, Frankfurter Straße 90, 38239 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210885), ist durch Beschluss vom 08.04.2025 Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA, Steintorwall 17, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6950997-0, Fax: 05…
274 IN 9/24 c: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Naci Zerman, geb. am 25.09.1986, 1. OG Links, Frankfurter Straße 90, 38239 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 210885), ist durch Beschluss vom 08.04.2025 Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA, Steintorwall 17, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6950997-0, Fax: 0531/6950997-9 gemäß § 288 InsO zum Treuhänder bestimmt worden.
Die Abtretungsfrist beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 08.04.2024 und endet am 08.04.2027.
Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 08.04.2025
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