Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
[zerone] Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 128339
EUID
DEK1101.HRB128339
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 153/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
16.08.2024 , 10:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.10.2024
Prüfungstermin
11.11.2024
Gläubigerversammlung
04.06.2025 , 10:25 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen aller Art, insbesondere als Komplementärin oder Kommanditistin.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der [zerone] Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter berichtet der Gläubigerversammlung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen. Diese umfassen die Zustimmung zu Vergleichsverträgen mit den Geschäftsführern Herrn Tobias Aderhold und Herrn Moritz Müller zur Erledigung von Ansprüchen aus persönlicher Haftung gemäß § 15b Abs. 4 InsO gegen Zahlung von 7.500,00 EUR bzw. 5.000,00 EUR. Zudem ist der Antrag auf Erhebung einer Klage über diese Ansprüche vorgesehen, falls die Vergleiche nicht zustande kommen. Des Weiteren ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen anstehend. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 04.06.2025 um 10:25 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gelten die Zustimmungshandlungen als erteilt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der [zerone] Verwaltungs GmbH ist am 16.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 11.10.2024. Der Stichtag für den Berich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der [zerone] Verwaltungs GmbH ist am 16.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 11.10.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.11.2024. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, da das Verfahren schriftlich durchgeführt wird. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen angesetzt. Diese findet am 04.06.2025 statt und betrifft die Zustimmung zu Vergleichsverträgen mit den ehemaligen Geschäftsführern Tobias Aderhold und Moritz Müller sowie die Erhebung von Klagen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128339 eingetragenen [zerone] Verwaltungs GmbH, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Moritz Müller und Herrn Steffen Tobias Aderhold
wird zur weiteren Berichterstattung …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128339 eingetragenen [zerone] Verwaltungs GmbH, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Moritz Müller und Herrn Steffen Tobias Aderhold
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen:
1. Zustimmung zu einem Vergleichsvertrag des Insolvenzverwalters mit Herrn Tobias Aderhold über die Erledigung von Ansprüchen aus der persönlichen Haftung als Geschäftsführer der Schuldnerin aus § 15b Abs. 4 InsO gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 7.500,00 EUR.
2. Zustimmung zu einem Vergleichsvertrag des Insolvenzverwalters mit Herrn Moritz Müller über die Erledigung von Ansprüchen aus der persönlichen Haftung als Geschäftsführer der Schuldnerin aus § 15b Abs. 4 InsO gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 5.000,00 EUR.
3. Zustimmung zu der Erhebung einer Klage über die Ansprüche nach Ziffer 1 und 2, sofern jeweils die Zustimmung zu dem Vergleichsvertrag nicht erfolgt oder der Vergleichsvertrag nicht zustande kommt. sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 04.06.2025, 10:25 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hamburg, 30.04.2025
Amtsgericht Hamburg
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 153/24
67h IN 153/24
AMTSGERICHT HAMBURG
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128339 eingetragenen [zerone] Verwaltungs GmbH, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Moritz Müller und…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 153/24
67h IN 153/24
AMTSGERICHT HAMBURG
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128339 eingetragenen [zerone] Verwaltungs GmbH, Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Moritz Müller und Herrn Steffen Tobias Aderhold
Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen aller Art, insbesondere als Komplementärin oder Kommanditistin.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.08.2024, um 10:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hamburg, 16.08.2024
Amtsgericht
Frind
Richter am Amtsgericht
67h IN 153/24
Amtsgericht Hamburg, 16.08.2024
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