Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zi Food Treockenprodukte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Herwigsdorfer Str. 10 C, 02763 Zittau
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 40995
EUID
DEU1104.HRB40995
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 526/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky
Adresse
Prinzregentenstraße 78, 81675 München
Telefon
+49(89) 28 788 10
E-Mail
Termine & Fristen
Beschluss
30.09.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.09.2026 , 16:15 Uhr
Berichtigung
02.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ankauf und Verarbeitung von Pflanzen und Kräuter aller Art und Vertrieb der durch Verarbeitung gewonnenen Produkte, wie Arznei- und Heilpflanzen, Tee, Gewürze, Gemüse, Obst und Pilze sowie ähnliches.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Lebensmittel & Getränke
Subbranche
Lebensmittelverarbeitung
Geschäftstätigkeit
Verarbeitung von Pflanzen und Kräutern zu Produkten wie Tee, Gewürzen, Gemüse, Obst und Pilzen sowie deren Vertrieb
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Ingolstadt hat am 30.09.2026 über den Antrag der ZiFood Trockenprodukte GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky bestellt. Es ist ein Verfügungsverbot für die Schuldnerin ergangen, das auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Am 02.10.2026 hat das Gericht den Beschluss vom 30.09.2026 berichtigt, indem der Name des vertretungsberechtigten Geschäftsführers von 'Prof. Dr. Völpel Sven' auf 'Völpel German' korrigiert wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 526/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
ZiFood Trockenprodukte GmbH, Herwigsdorfer Straße 10 c, 02763 Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Völpel Sven
Registergericht: Amtsgericht Dresden Register-Nr.: HRB 40995
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek, Rechtsanw…
Az.: IN 526/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
ZiFood Trockenprodukte GmbH, Herwigsdorfer Straße 10 c, 02763 Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Völpel Sven
Registergericht: Amtsgericht Dresden Register-Nr.: HRB 40995
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: PA 252/26
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 30.09.2026 um 16:15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, Prinzregentenstraße 78, 81675 München, Telefon: +49(89) 28 788 10, Telefax: +49(89) 28 788 129, Email: alexander.zarzitzky@anchor.eu.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 30.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az. IN 526/26
In dem Verfahren über den Antrag d. ZiFood Trockenprodukte GmbH, Herwigsdorfer Straße 10 c, 02763 Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Völpel German, Registergericht: Amtsgericht Dresden Register-Nr.: HRB 40995
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wellensiek, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalte…
Az. IN 526/26
In dem Verfahren über den Antrag d. ZiFood Trockenprodukte GmbH, Herwigsdorfer Straße 10 c, 02763 Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Völpel German, Registergericht: Amtsgericht Dresden Register-Nr.: HRB 40995
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wellensiek, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: PA 252/26
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht Ingolstadt am 02.10.2026 folgenden
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 30.09.2026 wird im Rubrum wie folgt berichtigt:
ZiFood Trockenprodukte GmbH, Herwigsdorfer Straße 10 c, 02763 Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer Völpel German
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Versehen vor.
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