Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ziegler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 740882
EUID
DEB8535.HRB740882
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
83 IN 393/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
02.07.2026
Frist Einwendungen Schlusstermin
20.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegler GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heidelberg. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegler GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg ist. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Roland Wiester hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen; die Masse betrug 118.180,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegler GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg ist. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Roland Wiester hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen; die Masse betrug 118.180,01 EUR. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte konnten bis zum 02.07.2026 widersprechen. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Erörterung der Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgen ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Die Frist zur Einlegung von Einwendungen endete am 20.10.2026. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegler GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Roland Wiester hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Vermögenswert von 118.180,0…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegler GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Roland Wiester hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Vermögenswert von 118.180,01 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist hierfür endet am 02.07.2026. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Erörterung der Schlussrechnung erfolgen ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis einschließlich 20.10.2026 beim Insolvenzgericht vorgelegt werden. Die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Die Summe der berücksichtigungsfähigen Insolvenzforderungen beträgt 415.514,27 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 40.447,52 EUR zur Verfügung, was einer Quote von 9,7 % entspricht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
83 IN 393/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ziegler GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5, 69242 Mühlhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Ziegler Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 740882 - Schuldnerin 1.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforder…
83 IN 393/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ziegler GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5, 69242 Mühlhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Ziegler Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 740882 - Schuldnerin 1.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 50, 51 - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
83 IN 393/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ziegler GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5, 69242 Mühlhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Ziegler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 740882 - Schuldnerin Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Re…
83 IN 393/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ziegler GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5, 69242 Mühlhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Ziegler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 740882 - Schuldnerin Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Roland Wiester, Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss
zustellen (Aufgabe zur Post) formlos (elektronisch)83 IN 393/22
- 2 -
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmas-
se zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß
Antrag des Insolvenzverwalters vom 23.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermö-
genswert in Höhe von 118.180,01 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 % (Unternehmensüber-
tragung) und nimmt zeitgleich einen Abschlag in Höhe von BETRAG EUR im Hinblick auf § 3 Abs.
2a InsVV vor. Auf die Begründung in seinem Antrag vom 23.07.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (Ins-
VV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes in der beantragten Höhe gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in
Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von
10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Mo-
natspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV -
festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von
BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Be-
schwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:83 IN 393/22
- 3 -
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann-
ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwalt-
liche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinne-
rung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten
Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mit-
wirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.83 IN 393/22 - 4 Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
83 IN 393/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ziegler GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5, 69242 Mühlhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Ziegler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 740882 - Schuldnerin 1.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - E…
83 IN 393/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ziegler GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5, 69242 Mühlhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Ziegler
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 740882 - Schuldnerin 1.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.10.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2.
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.83 IN 393/22 - 3 Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg Kurfürsten-Anlage 15 69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegler GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5, 69242 Mühlhausen (Amtsgericht Heidelberg, Az.: 83 IN 393/22), wurde die Summe der berücksichtigungsfähigen Insolvenzforderungen mit € 415.514,27 festgestellt.
Für die Verteilung steht zur Verfügung ein Betrag von € 40.447,52, was ei…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegler GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5, 69242 Mühlhausen (Amtsgericht Heidelberg, Az.: 83 IN 393/22), wurde die Summe der berücksichtigungsfähigen Insolvenzforderungen mit € 415.514,27 festgestellt.
Für die Verteilung steht zur Verfügung ein Betrag von € 40.447,52, was einer Quote von 9,7 % entspricht
Das Schlussverzeichnis nach § 188 Ins° ist für die Beteiligten zur Einsichtnahme beim Amtsgericht Insolvenzgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, niedergelegt.
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