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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ziesmann UG, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Ziesmann, mit Sitz in 27607 Geestland, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Rechtsmittelbelehrung informiert, dass die Entscheidung von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven einzulegen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Die Beschwerde ist zu begründen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung der Anfechtung enthalten. Das Verfahren ist damit im Antragsstadium beendet, da die Eröffnung mangels Masse verweigert wurde.
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