Gegenstand des Unternehmens ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; die Beratung und Vertretung und Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten, die Hilfeleistungen in Buchführungsangelegenheiten, sowie die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerliche Beurteilung, sowie die betriebswirtschaftliche Beratung, soweit diese nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) zulässig ist. Die Gesellschaft kann im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind; sie kann im Rahmen des beruflich zulässigen Beratungsstellen und Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und diese übernehmen, soweit dies nach dem Steuerberatungsgesetz zulässig ist und zugelassen wird. Eine Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmermann & Schaden + Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 20 IN 37/21 anhängig. Der Verfahrenspfleger ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock. Im Laufe des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO geprüft. Die Beteiligten hatten die Möglichkeit, bis zum 08.03.2024 schriftlich gegen die Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Da keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden war, ist das Insolvenzverfahren mangels Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 37/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zimmermann & Schaden + Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nohwiesenweg 3, 75015 Bretten
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 240484
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt A…
20 IN 37/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zimmermann & Schaden + Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nohwiesenweg 3, 75015 Bretten
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 240484
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 37/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zimmermann & Schaden + Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nohwiesenweg 3, 75015 Bretten
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 240484
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt A…
20 IN 37/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zimmermann & Schaden + Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nohwiesenweg 3, 75015 Bretten
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 240484
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Der Beschluss ist rechtskräftig.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 14.11.2025
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