Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZN Zaunsysteme Neuss GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Norfer Weg 60, 41468 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 17945
EUID
DER1102.HRB17945
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 101/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.05.2024 , 07:50 Uhr
Eröffnung
06.08.2024 , 13:33 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.09.2024
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
01.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Garten- und Landschaftsbau, insbesondere Montage und Wartung von Zaunanlagen und Toren in Neuss und Umgebung, sowie Handel mit Zaunprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 21.05.2024 um 07:50 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ZN Zaunsysteme Neuss GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17945, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Frau Heike Lohmann vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt bestellt worden. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZN Zaunsysteme Neuss GmbH ist am 06.08.2024 um 13:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 17.05.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 21.05.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Recht…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZN Zaunsysteme Neuss GmbH ist am 06.08.2024 um 13:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 17.05.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 21.05.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.10.2024. Es liegt bereits Masseunzulänglichkeit vor, weshalb Gelegenheit zur Stellungnahme zu einer Verfahrenseinstellung gegeben wurde. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17945 eingetragenen ZN Zaunsysteme Neuss GmbH, Norfer Weg 60, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike Lohmann,
ist am 21.05.2…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17945 eingetragenen ZN Zaunsysteme Neuss GmbH, Norfer Weg 60, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike Lohmann,
ist am 21.05.2024, um 07:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
504 IN 101/24
Amtsgericht Düsseldorf, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 101/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17945 eingetragenen ZN Zaunsysteme Neuss GmbH, Norfer Weg 60, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike Lohmann,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung h…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 101/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17945 eingetragenen ZN Zaunsysteme Neuss GmbH, Norfer Weg 60, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike Lohmann,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.08.2024, um 13:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Es liegt bereits jetzt Masseunzulänglichkeit vor (§§ 208, 210 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag zu einer Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) Stellung zu nehmen.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 101/24
Düsseldorf, 06.08.2024
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