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Insolvenzprofil
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zum Trifels Gaststätten-Betriebs GmbH ist das Verfahren anhängig. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Frist für die Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
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