Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
zwomi UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 42776
Stammkapital
2,00 EUR
EUID
DET2304V.HRB42776
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
20 IN 14/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wolfgang Mathäß
Adresse
null, null
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist Vergütung
28.08.2026
Gläubigerversammlung Stichtag
06.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Aufbau und Wartung von strukturierten Datennetzen; IT-Service (Beratung, Planung, Vertrieb und Wartung); EDV- Beratung; Automatisierungstechnik, Planung, Entwicklung und Fertigung von Amateurfunk spezifischen Erzeugnissen; Planung, Entwicklung und Fertigung von elektronischen Baugruppen und Endgeräten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
IT-Systemhäuser
Nebenbranche
Elektro & Elektronik
Geschäftstätigkeit
Planung, Aufbau und Wartung von Datennetzen, IT-Beratung sowie Entwicklung und Fertigung elektronischer Baugruppen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der zwomi UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Amtsgericht Worms hat am 14.08.2026 zwei Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde festgelegt, dass der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung der 15.09.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingehen. Zudem wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Der vollständige Beschluss sowie der Antrag liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der zwomi UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag gestellt, worüber den Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben wurde. Die Vergütung und Ausla…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der zwomi UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag gestellt, worüber den Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben wurde. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Wolfgang Mathäß sind festgesetzt worden; der Gesamtbetrag darf der Insolvenzmasse entnommen werden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 14.200,00 EUR zuzüglich Vorsteuer. Ein Zuschlag von 20 % auf die Regelvergütung wurde gewährt. Zustellungskosten in Höhe von 178,20 EUR wurden festgesetzt. Ursprünglich war der Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung zum 15.09.2026 anberaumt. Dieser Termin ist aufgehoben worden; neuer Stichtag ist der 06.10.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erhoben werden. Zudem kann gegen den Verzicht auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Geschäftsführer Michael Bonath eingewendet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 14/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der zwomi UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB 42776), vertr. d.: Michael Bonath, Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung e…
20 IN 14/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der zwomi UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB 42776), vertr. d.: Michael Bonath, Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 15.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Worms, 14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 14/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der zwomi UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB 42776), vertr. d.: Michael Bonath, Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vo…
20 IN 14/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der zwomi UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB 42776), vertr. d.: Michael Bonath, Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Worms, 14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 14/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der zwomi UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB 42776), vertr. d.: Michael Bonath, Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt W…
20 IN 14/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der zwomi UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB 42776), vertr. d.: Michael Bonath, Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Wolfgang Mathäß festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Worms eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO
EUR
abzüglich
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.01.2024 eingegangen am 18.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 14.200,00 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter hat weiter einen Zuschlag in Höhe von 20 % der Regelvergütung in seinem Antrag geltend gemacht. Unter Gesamtwürdigung des abzuwickelnden Verfahrens erscheint ein Zuschlug in Höhe von 20 % der Regelvergütung als angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 178,20 EUR festzusetzen. Für die 66 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,70 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Worms, 09.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 14/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der zwomi UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB 42776), vertr. d.: Michael Bonath, Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Stichtag der anberaumten besonderen Gläubigerve…
20 IN 14/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der zwomi UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen (AG Mainz, HRB 42776), vertr. d.: Michael Bonath, Wilhelm-Leuschner-Straße 33, 67574 Osthofen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Stichtag der anberaumten besonderen Gläubigerversammlung am Dienstag den 15.09.2026 wird aufgehoben und neuer Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf Dienstag den 06.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
b) Einwendungen gegen eine Beschlussfassung dahingehend, dass seitens der Gläubiger auf die Durchführung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner Bonath aus dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Mayen vom 21.08.2017 (Az. 17-6689629-0-1) endgültig verzichtet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Worms, 09.09.2026
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