Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
123Umzugshelfer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lange Straße 66, 32791 Lage
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 11189
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2307.HRB11189
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 106/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.06.2026 , 14:33 Uhr
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
30.06.2026
Festsetzung Vergütung
28.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Umzüge aller Art, insbesondere der Transport, das Be- und Entladen der Umzugsgüter sowie der Ab- und Aufbau der Möbel, die Vermittlung und der Verkauf von Kundenanfragen, insbesondere Umzugsanfragen und der gewerbliche Grundstückshandel. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, insbesondere Unterhaltsreinigung, Treppenhausreinigung sowie Fahrzeugreinigung und Autoaufbereitung und die damit in Verbindung stehende Vermittlung von Reinigungsaufträgen an externe Reinigungsunternehmen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Umzugsdienste
Nebenbranche
Reinigung & Facility Management
Geschäftstätigkeit
Umzugsdienstleistungen, Vermittlung von Umzugsanfragen, gewerblicher Grundstückshandel sowie Erbringung und Vermittlung von Reinigungsdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Detmold hat am 22.06.2026 um 14:33 Uhr vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der 123Umzugshelfer GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11189 eingetragen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Pantlen bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 123Umzugshelfer GmbH ist am 22.06.2026 um 14:33 Uhr durch das Amtsgericht Detmold eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Untersagung von Verfügungen de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 123Umzugshelfer GmbH ist am 22.06.2026 um 14:33 Uhr durch das Amtsgericht Detmold eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Untersagung von Verfügungen des Schuldners ohne Zustimmung des Verwalters sowie von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Pantlen bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters bleibt bestehen. Am 30.06.2026 sind die angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss aufgehoben worden, während die Verfügungsbefugnis des Verwalters für die Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO fortbesteht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 123Umzugshelfer GmbH ist am 22.06.2026 durch das Amtsgericht Detmold eröffnet worden. Mit Beschluss vom selben Tag sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Andreas Pantlen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis der S…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 123Umzugshelfer GmbH ist am 22.06.2026 durch das Amtsgericht Detmold eröffnet worden. Mit Beschluss vom selben Tag sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Andreas Pantlen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist eingeschränkt, Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind verboten. Am 30.06.2026 sind diese Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss des Gerichts aufgehoben worden, wobei die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters für die Erfüllung seiner Pflichten bestehen bleibt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden mit Beschluss vom 28.09.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11189 eingetragenen 123Umzugshelfer GmbH, Lange Straße 66, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kasim Oktay
Geschäftszweig: Umzüge all…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11189 eingetragenen 123Umzugshelfer GmbH, Lange Straße 66, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kasim Oktay
Geschäftszweig: Umzüge aller Art, insbesondere der Transport, das Be- und Entladen der Umzugsgüter sowie der Ab- und Aufbau der Möbel, die Vermittlung und der Verkauf von Kundenanfragen u. a.
ist am 22.06.2026, um 14:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 106/26
Amtsgericht Detmold, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11189 eingetragenen 123Umzugshelfer GmbH, Lange Straße 66, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kasim Oktay
Geschäftszweig: Umzüge all…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11189 eingetragenen 123Umzugshelfer GmbH, Lange Straße 66, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kasim Oktay
Geschäftszweig: Umzüge aller Art, insbesondere der Transport, das Be- und Entladen der Umzugsgüter sowie der Ab- und Aufbau der Möbel, die Vermittlung und der Verkauf von Kundenanfragen u. a.
sind die am 22.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 30.06.2026 aufgehoben worden.
Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Pantlen über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.
50 IN 106/26
Amtsgericht Detmold, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11189 eingetragenen 123Umzugshelfer GmbH, Lange Straße 66, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kasim Oktay
Geschäftszweig: Umzüge all…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 106/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11189 eingetragenen 123Umzugshelfer GmbH, Lange Straße 66, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kasim Oktay
Geschäftszweig: Umzüge aller Art, insbesondere der Transport, das Be- und Entladen der Umzugsgüter sowie der Ab- und Aufbau der Möbel, die Vermittlung und der Verkauf von Kundenanfragen u. a.
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 22.06.2026 bis zum 30.06.2026 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung und die Auslagen eines bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters sind vom Insolvenzgericht nach § 8 InsVV festzusetzen. Beträge zur Insolvenzmasse konnten nicht vereinnahmt wurden, so dass die Mindestvergütung nach §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV in Höhe von ... € in Ansatz gebracht wird.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zu der Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die zu zahlende Umsatzsteuer festgelegt. Nach § 12 Umsatzsteuergesetz beträgt die Umsatzsteuer derzeit 19 %.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten. Derartige Kosten wurden nicht geltend gemacht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Detmold statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
50 IN 106/26
Amtsgericht Detmold, 28.09.2026
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