Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 3893
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SM Energieerzeugung GmbH & Co. KG
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRA 3893
EUID
DER2307.HRA3893
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 270/07
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Aufhebung
22.06.2026 , 14:29 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SM Energieerzeugung GmbH & Co. KG ist am 22.06.2026 um 14:29 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 270/07 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo als HRA 3893 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die SM Energieerzeugung Verwaltungs-GmbH (HRB 5226, Amtsgericht Lemgo), vertreten durch den Liquidator Thomas Paul. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz aus Hamburg bestellt. Gegen den Beschluss der Verfahrensaufhebung steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 270/07
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3893 eingetragenen SM Energieerzeugung GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 9, 32816 Schieder-Schwalenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im H…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 270/07
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3893 eingetragenen SM Energieerzeugung GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 9, 32816 Schieder-Schwalenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5226 eingetragene SM Energieerzeugung Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstr. 9, 32816 Schieder-Schwalenberg, diese vertreten durch den Liquidator Thomas Paul
Geschäftszweig: Erzeugung und Vertrieb von elektrischer und thermischer Energie sowie Liegenschaftsverwaltung
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird heute, am 22.06.2026, um 14:29 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 270/07
Amtsgericht Detmold, 22.06.2026
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