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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Vermietung und Bereitstelleung von Büros mit Inventar, der Büroservice mit Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einem Bürobetrieb anfallen, der Buchungs- und Kontierungsservice ohne Beratung, Übersetzungsservice, Organisation und Ablage von Geschäftsvorgängen, Training im Unternehmensbereich, sonstige Administration.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 29.07.2026 um 05:32 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der 1A Bürogemeinschaft und Dienstleistungs GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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