Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alpha Projektentwicklung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heerdterbuschstraße 11, 41460 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 17385
EUID
DER1102.HRB17385
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 102/14
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Volker Quinkert
Adresse
Gartenstraße 183, 41236 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Beschluss Nachtragsverteilung
20.11.2025
Vergütungsantrag
02.12.2025
Beschluss Vergütungsfestsetzung
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, Betreuung und Planung von Maßnahmen, die der Sanierung und dem Umweltschutz dienen, Verwaltung sowie An- und Verkauf von Immobilien und Unternehmen, außerdem Promotion (Werbemaßnahmen etc.) im Auftrag Dritter, Bewertung von Immobilien durch Dritte, Handel mit und die Vermietung von Kraftfahrzeugen und Baumaschinen, Import und Export von Non-Food Waren sowie Groß- und Einzelhandel von Baustoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Projektentwicklung GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Volker Quinkert ist bestellt. Im Verfahren wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters in Abänderung des ursprünglichen Beschlusses festgesetzt. Später wurde eine Nachtragsverteilung durchgeführt, wofür ebenfalls die Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Die Festsetzungen basieren auf Tätigkeitsberichten und Vergütungsanträgen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen sind innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 102/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17385 eingetragenen Alpha Projektentwicklung GmbH, Heerdterbuschstraße 11, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Peter Heinrich Simons und Justin …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 102/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17385 eingetragenen Alpha Projektentwicklung GmbH, Heerdterbuschstraße 11, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Peter Heinrich Simons und Justin Nelles
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Quinkert, Gartenstraße 183, 41236 Mönchengladbach
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters in Abänderung des ursprünglichen Beschlusses wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem x aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Seit Schlussrechnungslegung hatte sich die Teilungsmasse signifikant erhöht, so dass die Vergütung auf Grundlage der neuen erhöhten Teilungsmasse neu festgesetzt wurde.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom x verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 102/14
Amtsgericht Düsseldorf, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 102/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17385 eingetragenen Alpha Projektentwicklung GmbH, Heerdterbuschstraße 11, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Peter Heinrich Simons und Justin …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 102/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 17385 eingetragenen Alpha Projektentwicklung GmbH, Heerdterbuschstraße 11, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Peter Heinrich Simons und Justin Nelles
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Quinkert, Gartenstraße 183, 41236 Mönchengladbach
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von EUR
Endbetrag
Gründe:
Der Verwalter hat aufgrund des Beschlusses des Gerichts vom 20.11.2025 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Er hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.12.2025 verwiesen.
504 IN 102/14
Amtsgericht Düsseldorf, 27.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.