Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
25 Teiche GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRA 7539
EUID
DEG1312.HRA7539
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 98/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt
Adresse
Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
02.09.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.10.2024
Berichtstermin
06.11.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
06.11.2024 , 09:30 Uhr
Widerspruchsfrist
09.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 25 Teiche GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht AG Potsdam hat gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Beteiligte können schriftlich Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung einlegen, wobei anzugeben ist, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Die Frist für den Widerspruch endet am 09.02.2026 (Prüfungsstichtag). Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Potsdam geführt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 25 Teiche GmbH & Co. KG ist am 02. September 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 14. Oktober 2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 25 Teiche GmbH & Co. KG ist am 02. September 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 14. Oktober 2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 6. November 2024 angesetzt. Zudem wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein Widerspruch bis zum 9. Februar 2026 möglich ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
25 Teiche GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 7539 P ), Dorfstraße 26 a, 14793 Gräben, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin SME 25 Teiche GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Engels,
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO d…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
25 Teiche GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 7539 P ), Dorfstraße 26 a, 14793 Gräben, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin SME 25 Teiche GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Engels,
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 09.02.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 29. Dezember 2025, 6.50 IN 98/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der 25 Teiche GmbH & Co. KG, Dorfstraße 26 a, 14793 Gräben
Geschäftszweig: Fischhandel, Events
HRA 26781 P
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 02. September 2024, um 12 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der 25 Teiche GmbH & Co. KG, Dorfstraße 26 a, 14793 Gräben
Geschäftszweig: Fischhandel, Events
HRA 26781 P
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 02. September 2024, um 12 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt, Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
6.11.2024, 09:30 Uhr im Gebäude Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zur elektronischen Zustellung zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, 02. September 2024, Amtsgericht Potsdam, 6.50 IN 98/24
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