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Insolvenzprofil
WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 12193
EUID
DEG1309.HRB12193
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 44/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Fristende Schriftsätze
16.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt) ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff bestellt. Das Verfahren umfasst die Verwaltung und Verwertung des Vermögens, welches einen Wert von 197.999,73 EUR aufweist. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 249.402,39 EUR bei einem Massebestand von 131.843,03 EUR. Im Rahmen des Verfahrens wurde die abschließende Anhörung der Gläubiger zur Schlussrechnungslegung, dem Schlussverzeichnis und dem Vergütungsantrag angeordnet, wobei das mündliche Verfahren zugunsten eines schriftlichen Verfahrens aufgehoben ist. Die Frist für Schriftsätze endet am 16. Februar 2026. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde auf Basis der Regelvergütung von 19 % nebst Umsatzsteuer festgesetzt, wobei Zuschläge für die Zustellung an 41 Gläubiger berücksichtigt wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12193 NP), Geschäftszweig: Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handel von Altpapier und sonstigen Papierwaren u.a., Am Schützenhain 3, 16303 Schwedt OT Vierraden, einget…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12193 NP), Geschäftszweig: Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handel von Altpapier und sonstigen Papierwaren u.a., Am Schützenhain 3, 16303 Schwedt OT Vierraden, eingetragener Sitz: Schwedt OT Vierraden, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Johannes Otto Kopp
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kantstraße 164, 10623 Berlin -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 44/21 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 249.402,39 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 131.843,03 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam.
Amtsgericht Neuruppin, den 19. Dezember 2025
15 IN 44/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12193 NP), Geschäftszweig: Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handel von Altpapier und sonstigen Papierwaren u.a., Am Schütz…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12193 NP), Geschäftszweig: Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handel von Altpapier und sonstigen Papierwaren u.a., Am Schützenhain 3, 16303 Schwedt OT Vierraden, eingetragener Sitz: Schwedt OT Vierraden, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Johannes Otto Kopp
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kantstraße 164, 10623 Berlin -
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Es wird für die Durchführung der abschließenden Anhörung der Gläubiger die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung.
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 16. Februar 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 19. Dezember 2025
15 IN 44/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12193 NP), Geschäftszweig: Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handel von Altpapier und sonstigen Papierwaren u.a., Am Schütz…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12193 NP), Geschäftszweig: Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handel von Altpapier und sonstigen Papierwaren u.a., Am Schützenhain 3, 16303 Schwedt OT Vierraden, eingetragener Sitz: Schwedt OT Vierraden, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Johannes Otto Kopp
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kantstraße 164, 10623 Berlin -
wird
Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß §§ 1 ff. InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 197.999,73 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 11 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 4,00 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 41 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 29.03.2021 bis 21.11.2026 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, 21. Mai 2026
15 IN 44/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Der WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12193 NP), Geschäftszweig: Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handel von Altpapier und sonstigen Papierwaren u.a., Am Schütz…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Der WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12193 NP), Geschäftszweig: Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handel von Altpapier und sonstigen Papierwaren u.a., Am Schützenhain 3, 16303 Schwedt OT Vierraden, eingetragener Sitz: Schwedt OT Vierraden, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Johannes Otto Kopp
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kantstraße 164, 10623 Berlin -
wird
Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß §§ 1 ff. InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 197.999,73 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 11 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter waren diese Auslagen besonders in Höhe von 3,50 EUR ab der 11. Zustellung zu berücksichtigen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 InsVV). Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 41 Gläubiger, mithin waren 31 Zustellungen zu berücksichtigen.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 29.03.2021 bis 21.11.2026 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, 8. Juni 2026
15 IN 44/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
der WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12193 NP), Geschäftszweig: Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handel von Altpapier und sonstigen Papierwaren u.a., Am Schützenhain 3, 16303 Schwedt OT Vierraden, ei…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
der WIKO Recycling UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12193 NP), Geschäftszweig: Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handel von Altpapier und sonstigen Papierwaren u.a., Am Schützenhain 3, 16303 Schwedt OT Vierraden, eingetragener Sitz: Schwedt OT Vierraden, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Johannes Otto Kopp
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kantstraße 164, 10623 Berlin -
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 14. Oktober 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 20. September 2024
15 IN 44/21
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