Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
2B DIGITAL GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ossum 14, 40668 Meerbusch
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRA 7672
EUID
DER1102.HRA7672
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 117/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht
Adresse
Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
03.06.2024
Prüfungsstichtag
05.05.2026
Zustimmung Schlussverteilung
20.05.2026
Frist zur Stellungnahme
17.07.2026
Vergütungsfestsetzung
23.07.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 2B DIGITAL GmbH & Co. KG ist anhängig. Am 03.06.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 05.05.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum 17.07.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters und zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.379.820,91 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 46.300,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 2B DIGITAL GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 500 IN 117/22 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragen und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 2B DIGITAL GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 500 IN 117/22 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragen und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Herr Boris Beckmann ist. Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht ist als Insolvenzverwalter bestellt. Am 03.06.2024 ging die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verlauf wird die nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 05.05.2026 festgelegt ist. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 1.379.820,91 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von ca. 46.300,00 EUR zur Verfügung steht. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, Ossum 14, 40668 Meerbusch, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Beckmann
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 117/22
Amtsgericht Düsseldorf, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, Ossum 14, 40668 Meerbusch, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Beckmann, A83 EO64, Enfield, Co Meath, Irland,
ist am 03.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 117/22
Amtsgericht Düsseldorf, 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, Ossum 14, 40668 Meerbusch, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Beckmann
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.379.820,91 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 46.300,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
500 IN 117/22
Amtsgericht Düsseldorf, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, Ossum 14, 40668 Meerbusch, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Beckmann
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.07.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters,
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen,
Entscheidung der Gläubiger über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 aus.
500 IN 117/22
Amtsgericht Düsseldorf, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, Ossum 14, 40668 Meerbusch, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Beckmann
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte, den Akteninhalt und den Vergütungsantrag vom 22.04.2026 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 117/22
Amtsgericht Düsseldorf, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 117/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7672 eingetragenen 2B DIGITAL GmbH & Co. KG, Ossum 14, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2B DIGITAL Management GmbH, Ossum 14, 40668 Meerbusch, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Beckmann
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von
Endbetrag
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.04.2026 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 117/22
Amtsgericht Düsseldorf, 23.07.2026
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