Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 93120
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Insolvenzprofil
TRODATEC Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Uhlandstraße 18, 40237 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 93120
EUID
DER1101.HRB93120
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 26/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.03.2026 , 06:54 Uhr
Aufhebung
07.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Vergabe von Lizenzen als Franchisegeber in den Bereichen Fassaden, Dach- und Steinreinigung sowie Graffitientfernung und die dazugehörige Marketingaktivität sowie die Vermietung von Fahrzeugen und Maschinen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRODATEC Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93120, wird vom Amtsgericht Düsseldorf behandelt. Am 31.03.2026 um 06:54 Uhr sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. In diesem Rahmen ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist eingeschränkt, da Verfügungen über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Am 07.04.2026 sind die am 31.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss des Gerichts aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 26/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93120 eingetragenen TRODATEC Holding GmbH, Uhlandstr. 18, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Tolzin
sind die am …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 26/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93120 eingetragenen TRODATEC Holding GmbH, Uhlandstr. 18, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Tolzin
sind die am 31.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 07.04.2026 aufgehoben worden.
501 IN 26/26
Amtsgericht Düsseldorf, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 26/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93120 eingetragenen TRODATEC Holding GmbH, Uhlandstr. 18, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Tolzin
ist am 31.03…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 26/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93120 eingetragenen TRODATEC Holding GmbH, Uhlandstr. 18, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Tolzin
ist am 31.03.2026, um 06:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 26/26
Amtsgericht Düsseldorf, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 26/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Nord/West, Die Gesundheitskasse, Friedrichstr. 17 - 19, 33102 Paderborn
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93120 eingetragene TRODATEC Holding GmbH, Uhlandstr. 18, 40237 Düsseldorf,…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 26/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Nord/West, Die Gesundheitskasse, Friedrichstr. 17 - 19, 33102 Paderborn
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93120 eingetragene TRODATEC Holding GmbH, Uhlandstr. 18, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Tolzin, Pothmannsweg 20 , 46047 Oberhausen
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CASA Rechtsanwälte, Hufelandstraße 1, 45147 Essen
weiterer Beteiligter: Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
wird dem/der weiteren Beteiligten für seine/ihre Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter /vorläufige Insolvenzverwalterin die Vergütung auf 9.995,38 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer festgesetzt.
Zur Begründung wird auf den Antrag des weiteren Beteiligten verwiesen. Die Antrgagsschuldnerin erhielt zum Antrag Gelegenheit zur Stellungnahme.Dem Vortrag des weiteren Beteiligten trat sie nicht engegen. Unabhängig davon hält das Gericht die Verfügung in festgesetzter Höhe für angemessen und ausreichend.Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 26/26
Amtsgericht Düsseldorf, 21.07.2026
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