Beratung, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Wartung von Spritzgieß-, Druckgieß-, Blas-, Schneid- und Umformwerkzeugen, der Sondermaschinenbau, das Kunststoffrecycling und die Kunststoffverarbeitung sowie aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-Form AG wurde am 28.03.2024 um 10:00 Uhr eröffnet. Zuvor war am 02.02.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Reinhard Klose zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens blieb Herr Klose als Insolvenzverwalter tätig. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.05.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurde für den 18.06.2024 um 11:00 Uhr anberaumt. In einer späteren Bekanntmachung vom 16.04.2025 wird ein weiterer Termin zur Beschlussfassung für den 30.04.2025 um 09:30 Uhr festgelegt, auf dem über den Verkauf des Geschäftsbetriebs und eines Miteigentumsanteils an einer Gewerbeimmobilie abgestimmt werden soll. Zudem ist eine nachträgliche Prüfung von Forderungen gemäß § 177 InsO angeordnet worden, wobei Widersprüche bis zum 25.07.2025 möglich sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-Form AG, vertr. d. d. Vorstand Gewerbegebiet Nord 7, 09456 Mildenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17988
vertreten durch den Vorstand Alexander Parczyk
ergeht am 12.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für d…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-Form AG, vertr. d. d. Vorstand Gewerbegebiet Nord 7, 09456 Mildenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17988
vertreten durch den Vorstand Alexander Parczyk
ergeht am 12.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.07.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Reinhard Klose zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 163/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der A-Form AG, vertr. d. d. Vorstand Gewerbegebiet Nord 7, 09456 Mildenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17988
vertreten durch den Vorstand Alexander Parczyk
ergeht am 02.02.2024 nachfolgende Entscheid…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 163/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der A-Form AG, vertr. d. d. Vorstand Gewerbegebiet Nord 7, 09456 Mildenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17988
vertreten durch den Vorstand Alexander Parczyk
ergeht am 02.02.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 02.02.2024 um 13:41 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Reinhard Klose
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-Form AG, vertr. d. d. Vorstand Gewerbegebiet Nord 7, 09456 Mildenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17988
vertreten durch den Vorstand Alexander Parczyk
ergeht am 28.03.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Üb…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-Form AG, vertr. d. d. Vorstand Gewerbegebiet Nord 7, 09456 Mildenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17988
vertreten durch den Vorstand Alexander Parczyk
ergeht am 28.03.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Beratung, Entwicklung. Herstellung, Vertrieb und Wartung von Spritzgieß-, Druckgieß-, Blas-, Schneid und Umformwerkzeugen u.a.) wird am 28.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Reinhard Klose
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 02.05.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 18.06.2024
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-Form AG, vertr. d. d. Vorstand Gewerbegebiet Nord 7, 09456 Mildenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17988
vertreten durch den Vorstand Alexander Parczyk
ergeht am 16.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Te…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-Form AG, vertr. d. d. Vorstand Gewerbegebiet Nord 7, 09456 Mildenau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17988
vertreten durch den Vorstand Alexander Parczyk
ergeht am 16.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 30.04.2025
09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
1.1 Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass der Geschäftsbetrieb der A-Form AG mit dem dazugehörigen beweglichen Anlagevermögen, Vorratsvermögen und sonstigem immateriellem Vermögen zum Kaufpreis von mindestens 800.000,00 EUR (netto) unter Übernahme von mindestens 25 Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern und der sonstigen benötigten Vertragsverhältnisse verkauft wird.
1.2 Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass der 13/14 Miteigentumsanteil an der Gewerbeimmobilie, eingetragen im Grundbuch von Mildenau beim Grundbuchamt Marienberg, Blatt 943, Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch, Flurstück 712/4, Gewerbegebiet Nord, Gebäude- und Freifläche, 7.587 qm, an die AFEX GmbH - Produktion und Handel -, diese vertreten durch den Geschäftsführer Markus Parczyk, zum Kaufpreis von mindestens 250.000,00 EUR verkauft wird.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
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