Verwaltung eigenen Vermögens; Gründung, Erwerb und Halten und Verwalten sowie Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung nicht als Dienstleistung für Dritte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hartig Holding GmbH ist am 13.06.2025 um 10:50 Uhr eröffnet worden. Zuvor war Kathrin Pilz bereits am 12.03.2025 zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwältin Kathrin Pilz von der Kanzlei Justask, Högelow Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur endgültigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.08.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 12.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 496/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hartig Holding GmbH, Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33637
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Kuhring
ergeht am 13.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 496/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hartig Holding GmbH, Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33637
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Kuhring
ergeht am 13.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens; Gründung, Erwerb und Halten und Verwalten sowie Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung nicht als Dienstleistung für Dritte) wird am 13.06.2025 um 10:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Kathrin Pilz
Justask, Högelow Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nordstraße 43
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 2838 996
Telefax: 0371 2838 995
Email geschäftlich: chemnitz@justask.eu
Website: www.justask.eu
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 01.08.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 12.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 496/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hartig Holding GmbH, Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz, HRB 33637
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Kuhring
- wurde am 12.03.2025 um 15:30 Uhr Kathrin Pilz, N…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 496/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hartig Holding GmbH, Weststraße 11, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz, HRB 33637
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Kuhring
- wurde am 12.03.2025 um 15:30 Uhr Kathrin Pilz, Nordstraße 43, 09113 Chemnitz, Website www.justask.eu, Email geschäftlich chemnitz@justask.eu, Telefax 0371 2838 995, Telefon geschäftlich 0371 2838 996 zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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