Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A & L Dienstleistungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lange Straße 78 a, 31675 Bückeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 201893
EUID
DEP2106.HRB201893
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 76/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Wandel
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
10.04.2024 , 10:00 Uhr
Stichtag Forderungsprüfung
04.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste, Veranstaltungsservice, Erfüllung von Dienstleistungs- und Werkverträgen im Bereich Facilitymanagement, Kurierdienste und alle damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte, die dem Geschäftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche und branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie persönlich haftende Gesellschafterin von Personengesellschaften werden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH ist eröffnet. Am 25.03.2024 hat das Amtsgericht Bückeburg eine besondere Gläubigerversammlung für den 10.04.2024 anberaumt. In dieser Versammlung soll über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO beschlossen werden, insbesondere über den Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung von Ansprüchen gegenüber der OLINDA SAS. Am 08.07.2024 wurde bekanntgegeben, dass der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben wird. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH ist anhängig. Im Verfahren sind verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Bückeburg ergangen. Zunächst wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 10. April 2024 anberaumt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH ist anhängig. Im Verfahren sind verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Bückeburg ergangen. Zunächst wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 10. April 2024 anberaumt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters diente, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs mit der OLINDA SAS. Später wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Wandel festgesetzt. Zudem wurde angeordnet, dass nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Als Stichtag für diese Prüfung wurde der 4. Juni 2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen die Forderungen eingereicht werden müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 76/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen (AG Stadthagen, HRB 201893), vertr. d.: Marko Juliano Mikulovic, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt …
47 IN 76/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen (AG Stadthagen, HRB 201893), vertr. d.: Marko Juliano Mikulovic, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 10.04.2024, 10:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung geltend gemachter Ansprüche gegenüber der OLINDA SAS, Zweigniederlassung Deutschland in Berlin. Es handelt sich um einen Vergleich mit einem erheblichen Streiwert bei bestehendem erhöhten Prozessrisiko.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 25.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 76/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen (AG Stadthagen, HRB 201893), vertr. d.: Marko Juliano Mikulovic, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der …
47 IN 76/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen (AG Stadthagen, HRB 201893), vertr. d.: Marko Juliano Mikulovic, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 08.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 76/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen (AG Stadthagen, HRB 201893), vertr. d.: Marko Juliano Mikulovic, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten…
47 IN 76/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen (AG Stadthagen, HRB 201893), vertr. d.: Marko Juliano Mikulovic, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 76/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen (AG Stadthagen, HRB 201893), vertr. d.: Marko Juliano Mikulovic, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt…
47 IN 76/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen (AG Stadthagen, HRB 201893), vertr. d.: Marko Juliano Mikulovic, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Wandel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.07.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 25.422,64 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 08.07.2024
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