Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Friedrich Niemeyer GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bahnhofstr. 10, 31737 Rinteln
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRA 1977
EUID
DEP2106.HRA1977
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 28/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Höltershinken
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung
22.05.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Niemeyer GmbH & Co. KG ist eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Höltershinken. Das Amtsgericht Bückeburg hat am 26.03.2024 beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu geben. Am 10.04.2024 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 22.05.2024 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen bei Gericht eingehen müssen. Am 19.04.2024 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 1.010.041,27 EUR zugrunde gelegt, woraus sich eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % ergibt. Ein Zuschlag von 10 % wurde als angemessen erachtet. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Niemeyer GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 1977), vertr. d.: 1. Niemeyer Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Gudrun Eckert, Pommernweg 13, 31737 Ri…
47 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Niemeyer GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 1977), vertr. d.: 1. Niemeyer Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Gudrun Eckert, Pommernweg 13, 31737 Rinteln, (Geschäftsführerin), 1.2. Ingo Thoke, Berliner Straße 25, 31737 Rinteln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Niemeyer GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 1977), vertr. d.: 1. Niemeyer Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Gudrun Eckert, Pommernweg 13, 31737 Ri…
47 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Niemeyer GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 1977), vertr. d.: 1. Niemeyer Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Gudrun Eckert, Pommernweg 13, 31737 Rinteln, (Geschäftsführerin), 1.2. Ingo Thoke, Berliner Straße 25, 31737 Rinteln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Niemeyer GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 1977), vertr. d.: 1. Niemeyer Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Gudrun Eckert, Pommernweg 13, 31737 Ri…
47 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Niemeyer GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 1977), vertr. d.: 1. Niemeyer Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Gudrun Eckert, Pommernweg 13, 31737 Rinteln, (Geschäftsführerin), 1.2. Ingo Thoke, Berliner Straße 25, 31737 Rinteln, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Höltershinken festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.03.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.010.041,27 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 10% wird als angemessen und erstattungsfähig erachtet.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 19.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Niemeyer GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 1977), vertr. d.: 1. Niemeyer Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Gudrun Eckert, Pommernweg 13, 31737 Ri…
47 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Niemeyer GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 1977), vertr. d.: 1. Niemeyer Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 31737 Rinteln, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Gudrun Eckert, Pommernweg 13, 31737 Rinteln, (Geschäftsführerin), 1.2. Ingo Thoke, Berliner Straße 25, 31737 Rinteln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 09.10.2024
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