Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A + M Heizungsbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Lebacher Straße 45, 66571 Eppelborn
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 101166
EUID
DEV1109.HRB101166
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
107 IN 53/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Liebaug
Adresse
Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
05.11.2025
Forderungsanmeldefrist
02.01.2026
Berichtstermin
23.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Heizungsbau, Sanitärinstallation und Klimatechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A + M Heizungsbau GmbH ist am 01.11.2025 um 06:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 13.08.2025. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Liebaug ernannt worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 19.08.2025 angeordnet worden, wobei Herr Moussa Abouchabab als Geschäftsführer genannt wird. Am 05.11.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.01.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.01.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Unterlagen werden ab dem 09.01.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 53/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101166 eingetragenen A + M Heizungsbau GmbH, Lebacher Straße 45, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 53/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101166 eingetragenen A + M Heizungsbau GmbH, Lebacher Straße 45, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Moussa Abouchabab,
ist am 19.08.2025, um 12:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
107 IN 53/25
Amtsgericht Saarbrücken, 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101166 eingetragenen A + M Heizungsbau GmbH, Lebacher Straße 45, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mous…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101166 eingetragenen A + M Heizungsbau GmbH, Lebacher Straße 45, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Moussa Abouchabab,
ist am 05.11.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
107 IN 53/25
Amtsgericht Saarbrücken, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 53/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101166 eingetragenen A + M Heizungsbau GmbH, Lebacher Straße 45, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Moussa Abouchabab,
wird wegen …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 53/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101166 eingetragenen A + M Heizungsbau GmbH, Lebacher Straße 45, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Moussa Abouchabab,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2025, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 1 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
107 IN 53/25
Saarbrücken, 31.10.2025
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