Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Herfurt Fensterbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Limbacher Straße 71, 09243 Niederfrohna
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 13853
EUID
DEU1206.HRB13853
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
408 IN 1588/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß
Adresse
Pornitzstraße 1, 09112 Chemnitz
Telefon
0371 3558890
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
30.10.2025 , 12:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.12.2025
Berichtstermin
14.01.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Fenstern und Türen aller Art einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie Durchführung von Großflächenverglasung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herfurt Fensterbau GmbH ist am 30.10.2025 um 12:50 Uhr eröffnet worden. Zuvor war Rüdiger Weiß bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am selben Tag die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.12.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin, Beschlussfassung, Prüfung der Forderungen) ist auf den 14.01.2026 um 10:00 Uhr in Chemnitz anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1588/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Herfurt Fensterbau GmbH, Limbacher Straße 71, 09243 Niederfrohna, Amtsgericht Chemnitz, HRB 13853
vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Herfurt
vertreten durch den Geschäftsführer Marvin He…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1588/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Herfurt Fensterbau GmbH, Limbacher Straße 71, 09243 Niederfrohna, Amtsgericht Chemnitz, HRB 13853
vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Herfurt
vertreten durch den Geschäftsführer Marvin Herfurt
- wurde am 20.08.2025 um 12:46 Uhr Rüdiger Weiß, Pornitzstraße 1, 09112 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 3558890, Email geschäftlich chemnitz@wallnerweiss.de, Telefax 0371 35588910 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1588/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herfurt Fensterbau GmbH, Limbacher Straße 71, 09243 Niederfrohna, Amtsgericht Chemnitz, HRB 13853
vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Herfurt
vertreten durch den Geschäftsführer Marvin Herfurt
- ha…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1588/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herfurt Fensterbau GmbH, Limbacher Straße 71, 09243 Niederfrohna, Amtsgericht Chemnitz, HRB 13853
vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Herfurt
vertreten durch den Geschäftsführer Marvin Herfurt
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 30.10.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1588/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herfurt Fensterbau GmbH, Limbacher Straße 71, 09243 Niederfrohna, Amtsgericht Chemnitz, HRB 13853
vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Herfurt
vertreten durch den Geschäftsführer Marvin Herfurt
erge…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1588/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Herfurt Fensterbau GmbH, Limbacher Straße 71, 09243 Niederfrohna, Amtsgericht Chemnitz, HRB 13853
vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Herfurt
vertreten durch den Geschäftsführer Marvin Herfurt
ergeht am 30.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Fenstern und Türen aller Art einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie Durchführung von Großflächenverglasung) wird am 30.10.2025 um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Rüdiger Weiß
Pornitzstraße 1
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 3558890
Telefax: 0371 35588910
Email geschäftlich: chemnitz@wallnerweiss.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 08.12.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum: Mittwoch, 14.01.2026
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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