Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A. Ollig GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Köhlstr. 19, 50827 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 9943
EUID
DER3306.HRA9943
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
74 IN 228/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Breymann, Thomas
Adresse
Danziger Straße 43, 41063 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Ollig GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 74 IN 228/15 anhängig. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussrechnung sowie den Prüfbericht des Sachverständigen vorgelegt. Das Gericht hat der vom Verwalter beantragten Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range von § 38 InsO steht ein Betrag von 747.247,99 EUR zur Verfügung, wobei noch restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger betragen insgesamt 3.904.704,28 EUR. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind gemäß §§ 63, 64 InsO festgesetzt worden; hierbei wurde eine Insolvenzmasse von 2.212.896,96 EUR zugrunde gelegt und ein Regelsatz von 165 % angewendet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 24.09.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu den Punkten der Schlussverteilung zu nehmen. Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und der Prüfbericht liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 228/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 9943 eingetragenen A. Ollig GmbH & Co. KG, Köhlstr. 19, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Rechtsanwalt Dr. Niering, Sachsenri…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 228/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 9943 eingetragenen A. Ollig GmbH & Co. KG, Köhlstr. 19, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Rechtsanwalt Dr. Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Ollig, Ignystr. 45, 50858 Köln,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Breymann, Thomas, Danziger Straße 43, 41063 Mönchengladbach
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
l zum Prüfbericht des Sachverständigen
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und der Prüfbericht des Sachverständigen liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 aus.
Dort sind ab dem 01.09.2026 auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
74 IN 228/15
Amtsgericht Köln, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 228/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 9943 eingetragenen A. Ollig GmbH & Co. KG, Köhlstr. 19, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 228/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 9943 eingetragenen A. Ollig GmbH & Co. KG, Köhlstr. 19, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 8813 eingetragenen Herrn Rechtsanwalt Dr. Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Ollig, Ignystr. 45, 50858 Köln
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.904.704,28 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 747.247,99 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
74 IN 228/15
Amtsgericht Köln, 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 228/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 9943 eingetragenen A. Ollig GmbH & Co. KG, Köhlstr. 19, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 228/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 9943 eingetragenen A. Ollig GmbH & Co. KG, Köhlstr. 19, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 8813 eingetragenen Herrn Rechtsanwalt Dr. Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Ollig, Ignystr. 45, 50858 Köln
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 2.212.896,96 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 165 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.04.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 eingesehen werden.
74 IN 228/15
Amtsgericht Köln, 23.07.2026
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