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Das Amtsgericht Köln hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Alex Schneider UG (haftungsbeschränkt) den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Der Antrag war am 14.01.2026 eingegangen und bei Gericht am 21.01.2026 eingegangen. Durch Beschluss vom 27.07.2026 ist das Verfahren mangels Masse abgewiesen worden.
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