Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 4426
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A-Plus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 4426
EUID
DER1901.HRB4426
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 55/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Florens von Bockum-Dolffs
Adresse
Syringerstr. 35, 59519 Möhnesee
Termine & Fristen
Aufhebung
08.07.2026 , 09:49 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-Plus GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4426, ist am 08.07.2026 um 9:49 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Schuldner wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Ilyas Gökkaya vertreten. Als Insolvenzverwalter ist Florens von Bockum-Dolffs bestellt. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 55/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4426 eingetragenen A-Plus GmbH, Werler Straße 3, 59514 Welver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilyas Gökkaya, Bei den Drei Pfählen 83, 23205 Bremen
Insolvenzv…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 55/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4426 eingetragenen A-Plus GmbH, Werler Straße 3, 59514 Welver, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilyas Gökkaya, Bei den Drei Pfählen 83, 23205 Bremen
Insolvenzverwalter: Florens von Bockum-Dolffs, Syringerstr. 35, 59519 Möhnesee
wird heute, am 08.07.2026, um 9:49 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 55/16
Amtsgericht Arnsberg, 08.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.